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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 23. Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 6. Dezember 2022

im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Trinkwasserversorgung Retzbach, 2. Einspeiseleitung

Sachverhalt:

1. Bürgermeister Wohlfart begrüßt Frau Eick vom Büro Arz und übergibt ihr das Wort. Sie berichtet zu den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3 und stellt die hydraulische Berechnung vor.

Für Zellingen: Es musste festgestellt werden, ob an jedem Punkt in Zellingen ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Da dies in Zellingen nicht der Fall wurde, wurde die zweite Einspeiseleitung gebaut. Durch das Druckpumpwerk in Zell und dem Hochbehälter (Druckminderer) in Zellingen ist nun eine Ersatzversorgung vorhanden. B1 kennzeichnet im Ruhezustand den Druck im Netz, B2 ist der größte Verbrauch innerhalb einer Stunde am Tag, B3 zeigt den mittleren Verbrauch und eine Löschwasserentnahme an. Maßgebend ist B3. In Zellingen, mit 2 Zonen, liegt der gleiche Druck vor. Die Tiefzone soll aus hygienischen Maßnahmen in 2 Zonen unterteilt werden. Die Druckverhältnisse werden anhand einer Liste in „bar“ angezeigt. Überall ist eine Löschwasserversorgung gewährleistet. An einzelnen Stellen im Altort sollten bei Straßenausbesserungen die Kanäle vergrößert werden. Eine Zonentrennung zur Minimierung der Stagnation soll an geeigneter Stelle eingebaut werden, somit mittelfristig ein neuer Druckminderer in eine bestehende Leitung.

Für Retzbach: Hier liegt aktuell eine Aufteilung in Hoch- und Tiefzone vor. Besser wäre eine Aufteilung in Tief- Mittel- und Hochzone. Dies wird auf dem Plan dargestellt. Wenn der Druck erhöht wird, kann es zu Rohrbrüchen kommen. Deshalb sollte der Druck langsam erhöht werden. Die Tiefzone könne um das Gebiet rund um die Kapelle in Zellingen erweitert werden über eine 200er Main-Düker-Leitung. Dies sei auch für die Hygiene besser. Es könne so getrennt werden, dass die Leitungen dennoch verbunden bleiben. Jede Zone wäre dann ausreichend mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Aktuell müssten bei einem Brand die Feuerwehr mit einem Wassertankfahrzeug kommen. Es sollte auch in Retzbach eine 2. Einspeiseleitung gebaut werden. Die Baumaßnahme könne quer zur Bundesstraße gelegt werden. Das neue Gewerbegebiet soll in die Mittelzone eingefügt werden. Die Leitung für die Hochzone müsse aufdimensioniert werden, auch für das neue Baugebiet Klinge. Auch sollte im Krautgarten eine große Leitung gelegt werden für die Feuerwehr. Eine 90-er Leitung müsse zur Benediktushöhe gebaut werden. Zusätzlich wird ein mobiler Druckerhöher für eine adäquate Ersatzversorgung benötigt.

Für Zellingen und Retzbach liege eine Mischkalkulation vor, da das Wasser in Retzbach teurer sei als in Zellingen. Retzbach werde von der Fernwassermain versorgt, Zellingen durch die Trinkwasserversorgung Würzburg. In allen Zonen können die Druckverhältnisse angepasst werden. An jedem Punkt steh dann rein rechnerisch 1.600 Liter Wasser/Minute zur Verfügung.

Marktgemeinderat Fl. Heßdörfer erkundigt sich zur mobilen Druckanlage bei Stromausfall. Hier müssten laut Frau Eick Notstromaggregate angeschlossen werden. Für eine Druckminderung werde kein Strom benötigt. Bei einer Baumaßnahme sei auch eine Ersatzversorgung für Strom nötig. Die mobile Anlage soll nach dem Betrieb an einem festen Standort verbleiben. Auf die Frage von Marktgemeinderat Wingenfeld nach der Druckerhöhung, erklärt Frau Eick, diese erfolge zuerst mit einer leichten Erhöhung über 2 Wochen, anschließend könne der Druck erneut leicht erhöht werden. Die Bürger müssen vorab informiert werden, da die meisten Rohrbrüche am Hausanschluss passieren. Eine Leitung im Ortsnetz hält 10 bar, eine Leitung im Haus bis zu 7 bar aus. Beim Legen einer neuen Leitung wird mit 5 bar mehr als angegeben geprüft. 1. Bürgermeister Wohlfart ergänzt, auch die Hausbesitzer müssen eventuell selbst nachbessern, am besten mit einer Firma.

Abstimmungsergebnis: o. A.

2.

17. Änderung des Flächennutzungsplanes Zellingen;

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Auf den Beschluss zur Wiederaufnahme des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Zellingen und parallel hierzu die Aufstellung des Bebauungsplanes Krautgarten III vom 12.04.2022 wird verwiesen.

Die Planunterlagen zur bisher nicht rechtskräftig gewordenen 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde aufgrund der geänderten Planungsüberlegungen des Marktes Zellingen durch das Planungsbüro Arz Ingenieure Würzburg überarbeitet.

Die durch das Ingenieurbüro Arz, Würzburg ausgearbeitete aktualisierte Entwurfsplanung vom 06.12.2022 wird deshalb dem Marktgemeinderat zur Billigung vorgelegt.

Nach erfolgter Billigung des Planentwurfes ist der Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Zellingen billigt den vorliegenden Entwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.12.2022 und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB .

Diskussionsverlauf:

Fr. Eick erklärt, der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gefasst, aber nicht geändert. Vorher lautete das Sondergebiet „Verein“, nun wurde es in „Sondergebiet Verein und Verwaltung“ umbenannt. Die Begründung wurde aktualisiert.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zellingen billigt den vorliegenden Entwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.12.2022 und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB .

Abstimmungsergebnis: 17 : 0

3.

Bebauungsplan Krautgarten III;

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Auf den Beschluss zur Wiederaufnahme des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Zellingen und parallel hierzu die Aufstellung des Bebauungsplanes Krautgarten III vom 12.04.2022 wird verwiesen.

Die Planunterlagen zur bisher nicht rechtskräftig gewordenen Aufstellung des Bebauungsplanes Krautgarten III wurde aufgrund der geänderten Planungsüberlegungen des Marktes Zellingen durch das Planungsbüro Arz Ingenieure Würzburg überarbeitet.

Die aktualisierte Entwurfsplanung vom 06.12.2022 wird deshalb dem Marktgemeinderat zur Billigung vorgelegt.

Nach erfolgter Billigung des Planentwurfes ist der Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Zellingen billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Krautgarten III in der Fassung vom 06.12.2022 und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m . § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf:

Frau Eick erklärt, der Bebauungsplan wurde damals nicht bekannt gemacht, somit ist er nicht rechtskräftig. Es wurden Änderungen und Ergänzungen eingefügt bezüglich Anpassung Grünordnung mit Ausgleichsgebiet, 2. Baufenster, Anpassung Grundflächenzahl, Aktualisierung Flurkarte, Aufnahme erdverlegter Leitungen. Die Grünordnung wurde im großen Rahmen geändert zu Randeingrünung mit Zäunung, Saatmischung was wann und wie angepflanzt wird. Auch die Dokumente zum Bebauungsplan wurden aktualisiert. Jetzt kann der Bebauungsplan ausgelegt werden. 1. Bürgermeister Wohlfart ergänzt, ein Bodengutachten wurde bereits durchgeführt, eine Bodenstabilisierung sei nötig. Hierzu laufen die Gespräche.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zellingen billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Krautgarten III in der Fassung vom 06.12.2022 und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m . § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis: 17 : 0

4.

Abwasserzweckverband "Zellinger Becken";

Abberufung von Mitgliedern aus der Verbandsversammlung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In der letzten Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes wurden die Einwohnergleichwerte neu festgesetzt. Da sich diese bei jeder Mitgliedsgemeinde aufgrund der neuen letzten Messungen reduziert haben, hat dies auch eine Reduzierung der zu entsendenden Verbandsmitglieder zur Folge.

Beim Markt Zellingen haben sich die Einwohnergleichwerte von 11.172 auf 7.839 (3.582 OT Zellingen und 3.957 OT Retzbach) reduziert. Die Verbandsversammlung hat sich darauf verständigt, dass jede Kommune pro angefangene 1.800 EGW einen Verbandsrat/eine Verbandsrätin in die Versammlung entsendet.

Aufgrund der Neuberechnungen hat der Markt Zellingen statt 7 nun noch 5 Sitze in der Verbandsversammlung. Der Marktgemeinderat wird deshalb gebeten darüber zu entscheiden, wer seinen Sitz in der Verbandsversammlung ab dem 01.01.2023 aufgeben muss.

Weitere Anmerkung:

Auf Grundlage des Art. 31 KommZG und Art. 33 Absatz 1 Satz 2 GO werden durch diese Änderung von Seiten des Marktes Zellingen der 1.Bürgermeister (geborenes Mitglied) und nunmehr weitere 4 Vertreter (bisher 6 / gekorene Mitglieder) in die Verbandsversammlung entsandt.

Die Verteilung der Sitze gemäß § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung nach dem Verfahren Hare-Niemeyer wie folgt:

• Ausschussgemeinschaft CSU/BV Duttenbrunn = 2 Sitze (bisher 3)

• Bündnis 90 / Grüne = ½ (bisher 1)

• SPD = 1 Sitz (unverändert)

• Freie Bürger = ½ (bisher 1).

Da 2 Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Sitz haben, muss das Los entscheiden.

Beschlussvorschlag:

Die personelle Besetzung ab 01.01.2023 wie folgt:

Mitglied Vertreter

CSU/BV

CSU/BV

SPD

Der Marktgemeinderat stimmt der Entsendung/Berufung in der vorgenannten Besetzung zu.

Diskussionsverlauf:

Das Los zwischen den Fraktionsvorsitzenden Marktgemeinderat Herrmann und Marktgemeinderat Wingenfeld fällt auf Marktgemeinderat Wingenfeld.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Entsendung/Berufung von Marktgemeinderat Wingenfeld zu.

Marktgemeinderat Kromczynski verzichtet auf seinen Sitz.

Abstimmungsergebnis: 17 : 0

5.

Antrag von MGR Michael Heßdörfer nach § 23 (1) GO auf Informationen zum Baugebiet Klinge Retzbach

Sachverhalt:

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Erschließung des Baugebietes „An der Klinge“ in Retzbach mussten verschiedene naturschutzrelevante Maßnahmen umgesetzt werden. Diese umfassen neben der Bewertung und Kartierung auch die Errichtung und Pflege von Ersatzhabitaten, die Aufwertung bestehender Flächen und weitere Maßnahmen. Ein Teil dieser Punkte wurde von externen Firmen und Planern übernommen , ein Teil intern über den Bauhof abgewickelt.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart informiert das Gremium über die bisherigen angefallenen Kosten seit dem 01.07.2019. Die Liste kann nichtoffiziell an den Marktgemeinderat verschickt werden. Die Summe der Kosten beläuft sich auf 108.169,95 €, davon entfallen 44.000 € auf 1.808 Bauhofstunden und fast 10.000 € auf 108 Maschinenstunden. Die Kosten werden an die KfW-Bank weitergereicht und beim Bauplatzpreis eingerechnet. 1. Bürgermeister Wohlfart berichtet weiter zu den Begehungen vom Naturschutz und den Auflagen. Marktgemeinderat Hoffmann bedankt sich bei Marktgemeinderat M. Heßdörfer für den Antrag. Es sei nun der wirtschaftliche Aufwand, welcher auf die Quadratmeter umgelegt wird, aufgezeigt. Heutzutage muss eine Kommune naturschutzfachlich großen Aufwand betreiben. Die Hürden seien sehr hoch, jedoch kann auch nicht alles zugepflastert werden. Marktgemeinderat Wingenfeld verweist auf das große Artensterben. Es seien circa 8 Millionen Tier- und Pflanzenarten bekannt. Die Fluginsekten sind um ¾ zurückgegangen. Die Artenvielfalt müsse erhalten werden. Morgen beginne in Montreal die Weltnaturschutzkonferenz. Somit sollte der Naturschutz im Gremium einen Wert haben. Er habe das Gefühl, dass der Naturschutz belächelt werde. Die Artenerhaltung ist eine Herausforderung der Zeit. Die Feldlerche stehe als Synonym für den Artenschutz. Er begrüßt das Vorgehen der Regierung und des Landratsamtes. Marktgemeinderat M. Heßdörfer meint, die Öffentlichkeit müsse wissen, was investiert wird. Der Gemeinderat habe die Aufgabe, Kosten zu minimieren. Hier stehen 108.000 € zwei Schlingnattern und einer Eidechse gegenüber. Marktgemeinderat Dr. Bald äußert, es gehe nicht darum das Thema in Frage zu stellen. Er finde es gut, dass es angesprochen wurde. Der Umwelt- und Artenschutz muss im Auge behalten werden, aber die Finanzen sollen auch transparent sein. 3. Bürgermeister Zull erklärt, die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde wurden eingehalten und dennoch hat der Bund Naturschutz weitere Auflagen eingefordert. 1. Bürgermeister Wohlfart erläutert, dass die Gemeinde mit ca. 1.500 ha naturschutzfachlich hoch bewerteter Fläche, die von Menschen als Kulturlandschaft angelegt wurde, bereits viel für den Natur- und Artenschutz investiert hat und laufend investiert. Dies muss aber auch innerhalb der Leistungsfähigkeit einer Kommune liegen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

6.

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 907/1 und 904/2, 907/5 (Am Schlosssand);

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Antragsteller (Eheleute Hahne) haben im Jahr 2022 eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 907 der Gemarkung Zellingen, zusammen mit den Grundstücken Fl.Nrn. 904/2 und 907/5 erworben. Beim Grundstückserwerb wurde durch die Grundstücksverkäuferin versichert, dass es sich bei der aus dem Grundstück 907 herauszuteilenden Fläche um ein bebaubares Grundstück handele, welches sich im Innenbereich befindet.

Nach Abwicklung des Grundstückskaufes wurde die betreffende Teilfläche aus dem ursprünglichen Grundstück herausgemessen und ein eigenständiges Grundstück gebildet. (Fl.Nr. 907/1).

Die Antragsteller beabsichtigen, auf diesem Grundstück Fl.Nr. 907/1 Gemarkung Zellingen ein Wohnhaus mit Garage zu errichten, die ebenfalls durch die Antragsteller erworbenen Grundstücke Fl.Nr. 904/2 und 907/5 sollen als Garten genutzt werden.

Eine Rückfrage der Bauwerber beim Landratsamt Main-Spessart ergab, dass es sich nach Auffassung der Behörde bei dem Grundstück Fl.N.r 907/1 um ein Grundstück im Außenbereich handele (§ 35 BauGB).

Da bei den Bauwerbern keine Privilegierung gemäß § 35 BauGB vorliegt, sei das Grundstück zum derzeitigen Zeitpunkt als Außenbereichsgrundstück zu bewerten und damit nicht mit einem Wohnhaus bebaubar.

Die Eheleute stellen nun den Antrag, für die von Ihnen erworbenen Grundstücke einen Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB aufzustellen, um das Grundstück bebauen zu können.

Für ein Bauleitplanverfahren gemäß § 13b BauGB (Sonderregelung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im BauGB zur Schaffung von Wohnraum) muss das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bis spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2022 begonnen werden, das Verfahrens selbst dann bis zum Ablauf des 31.12.2024 mit einem Satzungsbeschluss abgeschlossen sein.

§ 13 b BauGB greift dann, wenn der Bebauungsplan eine Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern nicht überschreitet, und dadurch Wohnnutzungen auf Flächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Das ist hier der Fall.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens müssten mittels entsprechendem städtebaulichen Vertrag auf die Antragsteller übertragen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Alle mit dem Bauleitplanverfahren einhergehenden Kosten sind durch die Antragsteller zu tragen.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Zellingen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß

§ 13b BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 907/1 und 904/2, 907/5 der Gemarkung Zellingen.

Die Kosten für die Durchführung des Verfahrens incl. aller im Bauleitplanverfahren erforderlichen Gutachten und fachlicher Einschätzungen sind durch die Antragsteller (Eheleute Hahne) zu tragen. Hierzu ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen dem Markt Zellingen und den Antragstellern abzuschließen.

Diskussionsverlauf:

Marktgemeinderat M. Heßdörfer erkundigt sich, ob es einen Plan gab, auf dem dargestellt ist, dass das Grundstück im Außenbereich liegt. Marktgemeinderat Günther möchte wissen, ob es Auswirkungen auf weitere Grundstücke gibt. 1. Bürgermeister Wohlfart erklärt, es liege eine unterschiedliche Auffassung der Rechtslage von Landratsamt und Bauamt Zellingen vor.. Es betreffe nur dieses eine Grundstück.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zellingen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 907/1 und 904/2, 907/5 der Gemarkung Zellingen.

Die Kosten für die Durchführung des Verfahrens incl. aller im Bauleitplanverfahren erforderlichen Gutachten und fachlicher Einschätzungen sind durch die Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen dem Markt Zellingen und den Antragstellern abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

7.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

a) Sperrung

1. Bürgermeister Wohlfart informiert das Gremium über eine anstehende Sperrung der B27 zwischen Thüngersheim und Veitshöchheim. Der gesamte Verkehr wird über die neue Mainbrücke und die Umgehungsstraße in Zellingen geleitet. Dies wurde beim Treffen mit dem staatlichen Bauamt diese Woche bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: o. A.

8.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Hydrant

Marktgemeinderat Hoffmann berichtet, ein Hydrant Am Güßgraben Höhe Sägewerk verliere Wasser.

b) RIS

Marktgemeinderat Kurz weist darauf hin, dass es im RIS zwei Änderungen gab, aber keine entsprechende Mail dazu. 1. Bürgermeister Wohlfart erklärt, das Ratsinformationssystem werde um 6 Uhr, 12 Uhr und 18 Uhr aktualisiert und es folgt eine zusätzliche Mail.

c) Friedhof Retzbach

3. Bürgermeister Zull erklärt, es laufe entlang der Mauer Wasser von den Steinen herab an den Stoßfugen.

d) Glasfaser Duttenbrunn

In der Raiffeisenstraße seien durch die Bauarbeiten noch beschädigte Randsteine, so Marktgemeinderat Dr. Bald.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nichtöffentliche Sitzung: