im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen
1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Bauhofkonzept |
Sachverhalt:
Die ILE Main-Wein-Garten hat an das Kommunalberatungsbüro Haupt die Untersuchung der Bauhöfe im ILE-Gebiet (außer Himmelstadt) vergeben. Mittlerweile sind die einzelnen Bauhöfe begutachtet und bewertet. In einem weiteren Schritt werden mögliche Kooperationen besprochen werden. Frau Haupt wird die Ergebnisse für den gemeindlichen Bauhof vorstellen.
1. Bürgermeister Wohlfart begrüßt Fr. Haupt von der Kommunalberatung und übergibt ihr das Wort. Frau Christel Haupt berichtet zu ihrer Person, sie untersuche seit 17 Jahren Bauhöfe und sei seit 2 Jahren selbständig. Im Auftrag der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V. hat sie alle Bauhöfe besucht. In Zellingen sei sie mit den Bauhofmitarbeitern alle Arbeiten durchgegangen mit den Fragen, wie steht der Bauhof da, was sei ortstypisch. In der Ist-Situation zeigen sich viele Gewerke in kleinen Mengen, die Grünpflege und das Schwimmbad seien die größten Posten. Als außerordentliche Aufgaben stehen zusätzlich die Hausmeisterfunktionen in der Grundschule, in den Sporthallen und dem Schwimmbad an. Der Personalbestand ergibt 14 Vollzeitstellen, von denen aktuell 3 Stellen vakant sind. Das gesamte Personal hat eine Fachausbildung. Die Personalbedarfsermittlung nach einer Durchschnittswertermittlung ergibt 12,5 nötige Vollzeitstellen, einschließlich einer Leitungskraft. Zur Grünpflege, die näher betrachtet wurde, müssen außerordentliche Faktoren wie große Gemarkung, Radwege, neue Wanderwege und das Schwimmbad berücksichtigt werden. Somit ist ein Mehrbedarf an Personal korrekt. Auch durch die Hausmeistertätigkeit entsteht ein größerer Bedarf von 0,74 einer Vollzeitkraft. Beim Schließdienst von Schule und Hallen, kann überlegt werden, ob dies von Lehrkräften, Reinigungskräften oder Übungsleitern übernommen werden kann. Auch der Wasseruhrenwechsel müsste nicht von 2 Personen durchgeführt werden. Im Bauhof gibt es aktuell keine Leitung, welche aber nötig ist, da sonst ein Eigenleben entsteht. Frau Haupt berichtet aus ihrer jahrelangen Erfahrung, wie die Stimmung im Bauhof sei, warum Fluktuation und erhöhte Ausfallzeiten entstehen. Marktgemeinderat M. Heßdörfer erkundigt sich zur Arbeitssicherheit. Die Gefährdungsbeurteilung werde nachfolgend noch besprochen, so Frau Haupt. Auf die Frage des 3. Bürgermeisters Zull nach den Krankheitstagen, berichtet Frau Haupt, diese liegen im Bauhof bei durchschnittlich bei 23 Tagen. In einem Büro betragen sie durchschnittlich 16 Tage. Bei höherem Krankheitstand sollten einzelne Posten fremd vergeben werden. Dienstanweisungen liegen vor. Zur technischen Ausstattung erläutert Frau Haupt, für Fahrzeuge, Maschinen und Anbaugeräte liegt eine gute Auslastung vor. Die Ausstattung im Bauhof sei gut. Auch die geringe Fremdvergabe sei gut. Anschließend erklärt sie eine zusammenfassende Bewertung der Wirtschaftlichkeit. Zum Thema Interkommunaler Bauhof erläutert Frau Haupt, alle 7 Gemeinden haben einen Bauhof. Die Fahrzeuge in anderen Bauhöfen seien weniger ausgelastet als in Zellingen. In keinem Bauhof gebe es einen Leiter. Zusammenfassend haben die Mitarbeiter auch die Aufgaben zu Fortbildungen, Spielplatzkontrollen nach Lehrgang, Baubegutachtung, Fremdstoffe, Nagerbegutachtung, Materialbestellung und Maschinenkenntnis. 3. Bürgermeister Zull erkundigt sich zu den Geräten, wie es im Winter gehandhabt werden soll, wenn die Maschinen zur selben Zeit gebraucht werden. Frau Haupt meint, vieles könne durch Teams organisiert werden, z.B. auch Mährunden. Durch Kolonnen entstehen Synergien. Frau Haupt wird die Ergebnisse der jeweiligen Bauhöfe auch in den anderen Gemeinden vorstellen und bei einer ILE-Sitzung kann besprochen werden, was möglich ist. 1. Bürgermeister Wohlfart bedankt sich bei Frau Haupt und verabschiedet diese.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 2. | Informationen des 1. Bürgermeisters |
Sachverhalt:
a) Rathaussturm
1. Bürgermeister Wohlfart informiert das Gremium über den Termin zum Rathaussturm am 07.01.2023 um 15:15 Uhr am Rathaus Zellingen und bittet um Unterstützung durch den Gemeinderat.
b) Neujahrsempfang
Der Neujahrsempfang findet am 06.01.2023 um 14 Uhr voraussichtlich im Rathaus Zellingen statt.
c) Kärwg`sellschaft
Der Erlös des Spätzplatzfestes der Kärw`gsellschaft wurde für eine Wellenliege im Schwimmbad gespendet. Eine weitere Spende ist nach dem Adventsmarkt geplant.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 3. | Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Altortsanierung Zellingen, Jahresantrag 2023; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresprogrammes 2023 für Maßnahmen innerhalb der Altortsanierung Zellingen, respektive des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes im Ortsteil Zellingen, benötigt die Regierung von Unterfranken die Daten des Marktes Zellingen.
Es werden folgende Maßnahmen zur Fortführung im Jahr 2023 vorgeschlagen:
- Fortführung der Bauberatungen sowie Förderung der daraus resultierenden privaten Maßnahmen im Rahmen des Kommunalen Förderprogrammes (à in Ergänzung / im Zusammenhang mit dem seit 01.01.2013 geltenden Sonderförderprogramm).
Im Zusammenhang mit der mittlerweile abgeschlossenen Erweiterung des Gesamt-Fördergebietes soll im Programm 2023 das Projekt „Rathaushof“ aufgenommen werden (Neugestaltung des Rathaus Umfelds zu einem „Rathaushof“ als Begegnungs- bzw. Marktplatz für die Bevölkerung). Die Maßnahme Neugestaltung Rathausumfeld und die Straßenbereiche um das Rathaus herum werden zu einer Maßnahme zusammengefasst, die dann in mehreren Bauabschnitten zu realisieren ist. Als 1. Bauabschnitt soll die Maßnahme Rathausumfeld verwirklicht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Festsetzung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das kommende Haushaltsjahr 2023.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt den o.g. Punkten zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Jahresantrag auszufertigen und der Regierung von Unterfranken vorzulegen.
Diskussionsverlauf:
Laut 1. Bürgermeister Wohlfart wird am 12. und 19.01.2023 das Ergebnis der Evaluierung vorgestellt. Am 31.01.2023 soll der Gemeinderat abstimmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt den o.g. Punkten zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Jahresantrag auszufertigen und der Regierung von Unterfranken vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 4. | Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Altortsanierung Retzbach, Jahresantrag 2023; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Retzbach soll neu in die Bund-/Länderprogramme der Städtebauförderung aufgenommen werden.
Nach Abschluss des ISEK-Verfahrens ist die Aufnahme im Jahr 2023 geplant, hierfür ist ein formeller Jahresantrag für den Ortsteil Retzbach erforderlich.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresprogrammes 2023 für Maßnahmen innerhalb der Altortsanierung Retzbach benötigt die Regierung von Unterfranken die Daten des Marktes Zellingen.
- Alte Schule Retzbach
- Maßnahmen in der Oberen/Unteren Hauptstraße
- Private Sanierungsmaßnahmen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Festsetzung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das kommende Haushaltsjahr 2023 und ff.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt den o.g. Punkten zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Jahresantrag Retzbach auszufertigen und der Regierung von Unterfranken vorzulegen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt den o.g. Punkten zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Jahresantrag Retzbach auszufertigen und der Regierung von Unterfranken vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 5. | Festlegung der Straßennamen im Gewerbegebiet Retzbach II; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Vermessung im neuen Baugebiet „Gewerbegebiet Retzbach II“ hat stattgefunden. Nun sind die Straßennamen für die neu gebauten Verkehrsflächen (Fl. Nrn. 2357/10, 2357/13 und 2357/15) festzulegen und an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Lohr weiterzugeben.
Aus Sicht der Verwaltung sollte ein neuer Straßenname vergeben werden. Eine Fortführung des bestehenden Straßenzuges „Paradiesstraße“ ist nicht möglich, da die existierende Hausnummerierung nicht am Übergang zum neuen Gewerbebereich endet.
Die Flurbezeichnung im Bereich der neuen Gewerbeflächen lautet „Tannenäcker“.
Beschlussvorschlag:
Die Straßen (Fl. Nrn. 2357/10, 2357/13 und 2357/15) im Baugebiet „Gewerbegebiet Retzbach II“ erhalten die Bezeichnung „An den Tannenäckern“. Die Straßen sind im beiliegenden Plan dargestellt; dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf:
Im Gremium wird der Straßenname bezüglich Länge und Sprachgebrauch diskutiert.
Beschluss:
Die Straßen (Fl. Nrn. 2357/10, 2357/13 und 2357/15) im Baugebiet „Gewerbegebiet Retzbach II“ erhalten die Bezeichnung „An den Tannenäckern“. Die Straßen sind im beiliegenden Plan dargestellt; dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 3 : 10
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Die Straßen (Fl. Nrn. 2357/10, 2357/13 und 2357/15) im Baugebiet „Gewerbegebiet Retzbach II“ erhalten die Bezeichnung „An den Tannäckern“. Die Straßen sind im beiliegenden Plan dargestellt; dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 3 : 10
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Die Straßen (Fl. Nrn. 2357/10, 2357/13 und 2357/15) im Baugebiet „Gewerbegebiet Retzbach II“ erhalten die Bezeichnung „Tannenäcker“. Die Straßen sind im beiliegenden Plan dargestellt; dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 8 : 5
| 6. | Antrag auf Durchführung einer Bauleitplanung für die Umsiedlung und Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Betreiber einer in Zellingen ansässigen Bäckereikette beantragt die Durchführung einer Bauleitplanung im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 7106, 7107, 7108, 7109 der Gemarkung Retzbach.
Am Standort des bisherigen Betriebes in Zellingen sind keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr vorhanden. Um den Betrieb weiter zu entwickeln und zukunftsfähig halten zu können, ist ein Standortwechsel mit entsprechenden Expansionsmöglichkeiten unabdingbar.
Der Betrieb ist einer der größten Arbeitgeber im Markt Zellingen. Ein Standortwechsel in einen in der Umgebung liegenden Ort hätte nicht nur den Verlust von Arbeitsplätzen sondern auch einen Einbruch bei der Gewerbesteuer zur Folge.
Die durch den Betreiber favorisierten Grundstücke befinden sich derzeit noch im Privat-Besitz.
Mit einem Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates Zellingen, bei einem entsprechend erfolgreichen Grunderwerb die erforderliche Bauleitplanung durchzuführen, könnte dem Betreiber
a) Signalisiert werden, dass dem Markt Zellingen sehr am Erhalt des Standortes Zellingen gelegen ist
b) Eine entsprechende Gesprächsgrundlage für die noch zu tätigenden Grunderwerbs-Verhandlungen geschaffen werden.
Alle anfallenden Kosten für die durchzuführenden Bauleitplanverfahren (wie Änderung des Flächennutzungsplanes, Erstellung eines Bebauungsplanes einschließlich erforderlicher Fachgutachten usw.) sind mittels Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages durch den Antragsteller zu tragen.
Die Auswahl der Planungsbüros haben in Abstimmung mit dem Markt Zellingen zu erfolgen.
Für alle mit den beiden Verfahren notwendigen Verwaltungstätigkeiten wird empfohlen, darüber hinaus auch eine Verwaltungskostenpauschale, die ebenfalls durch den Antragsteller zu vergüten ist, zu vereinbaren. Die Verwaltungskostenpauschale ist unabhängig vom erfolgreichen Abschluss der Verfahren durch den Antragssteller zu begleichen.
Dieser Hinweis ergeht insbesondere auch deshalb, weil für die gewünschten zu überplanenden Flächen ein Eintrag in der Denkmalliste vorhanden ist (Bodendenkmäler vorhanden).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Kostentragung durch Antragsteller
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag des ortsansässigen Unternehmens Maxl-Bäck zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanungen zur Überplanung der Grundstücke Fl.Nrn. 7106, 7107, 7108, 7109 der Gemarkung Retzbach dem Grunde nach.
Entsprechende Beschlüsse für den Einstieg in etwaige Bauleitplanverfahren erfolgen nach erfolgtem Grunderwerb durch den Antragsteller.
Die Planung soll in enger Abstimmung mit dem Markt Zellingen erfolgen.
Für die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.
In dem städtebaulichen Vertrag wird neben der Kostentragung für die Plan-Verfahren mit allen erforderlichen Fachgutachten auch die Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale durch den Antragsteller vereinbart.
Die Zahlung der Verwaltungskostenpauschale ist unabhängig von einer erfolgreichen Durchführung der Bauleitplanung mit Vertragsabschluss zu zahlen.
Diskussionsverlauf:
1. Bürgermeister Wohlfart weist darauf hin, dass dieser Punkt bereits in der Klausurtagung und in einer Gemeinderatssitzung besprochen wurde. Er regt an, in die Bauleitplanung einzusteigen, um den handwerklichen Bäcker vor Ort zu halten. Der Flächennutzungsplan muss angepasst werden. Auch sei eine Anbindung an den Ort gewährleistet. Die Marktgemeinderäte Herrmann und Kromczynski schlagen vor, die Planung zu befürworten, um die vor Ort wohnende Familie mit ihrem regionalen Betrieb zu unterstützen und Retzbach aufzuwerten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag des ortsansässigen Unternehmens Maxl-Bäck zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanungen zur Überplanung der Grundstücke Fl.Nrn. 7106, 7107, 7108, 7109 der Gemarkung Retzbach dem Grunde nach.
Entsprechende Beschlüsse für den Einstieg in etwaige Bauleitplanverfahren erfolgen nach erfolgtem Grunderwerb durch den Antragsteller.
Die Planung soll in enger Abstimmung mit dem Markt Zellingen erfolgen.
Für die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.
In dem städtebaulichen Vertrag wird neben der Kostentragung für die Plan-Verfahren mit allen erforderlichen Fachgutachten auch die Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale durch den Antragsteller vereinbart.
Die Zahlung der Verwaltungskostenpauschale ist unabhängig von einer erfolgreichen Durchführung der Bauleitplanung mit Vertragsabschluss zu zahlen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 7. | Einstellung einer IT-Fachkraft für die ILE-Schulen; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Bürgermeister der ILE haben sich in ihrer Novembersitzung darauf verständigt, eine IT-Fachkraft für den Schulbereich einzustellen.
Bislang erfolgte die Betreuung der EDV-Anlagen an allen Schulen größtenteils über technik-affine Lehrkräfte, die diese Aufgabe neben ihrer Haupttätigkeit zusätzlich übernahmen. Darüber hinaus wurden externe Dienstleister hinzugezogen. In den letzten Jahren ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen rasant gewachsen. Hier ist es unerlässlich, eine adäquate Betreuung – auch im Hinblick auf Datensicherheit – dauerhaft sicherzustellen. Ein weiteres Ziel ist, die Strukturen der Schule auf ein einheitliches Level zu bringen und eine schulübergreifende, homogene Infrastruktur zu schaffen. Nähere Ausführungen können dem Protokoll vom 10.11.2022 entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die geschätzten Personalkosten belaufen sich jährlich auf 60.000,00 – 70.000,00 € pro Jahr; dazu kommen Nebenkosten für Büroaustattung, Schulungen, Fahrtkosten, etc. in Höhe von 10.000,00 € - 20.000,00 € pro Jahr. Die Kosten sollen dann anhand der Schülerzahlen auf die jeweilige Gemeinde/den jeweiligen Verband umgelegt werden. Für den Markt Zellingen wären das im 1. Jahr nach Abzug der Fördermittel 2.295,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Markt Zellingen beteiligt sich an der Einstellung einer interkommunalen IT-Fachkraft in der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e. V.
Diskussionsverlauf:
1. Bürgermeister Wohlfart erläutert die positiven Effekte einer IT-Fachkraft. Diese gewährleistet die Sicherheit und Aktualisierung der Soft- und Hardware. Zu Beginn wird es für die Fachkraft noch schwierig sein, bis alle ILE-Gemeinden auf dem gleichen Stand und Niveau sind. Marktgemeinderat Krönert meint, eine IT- Fachkraft könnte nicht ausreichend sein.
Beschluss:
Der Markt Zellingen beteiligt sich an der Einstellung einer interkommunalen IT-Fachkraft in der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e. V.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 8. | Fachbeirat "Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zellingen"; Bestellung 2. Teilnehmer; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat muss einen zweiten Fachbeirat für die Jugendsozialarbeit bestellen (vgl. anhängende Mail), da Wolfgang Rupp diesem Gremium nicht mehr angehört.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat bestellt ………………..zum zweiten Fachbeirat Jugendarbeit/ Jugendsozialbeirat.
Diskussionsverlauf:
1. Bürgermeister Wohlfart weist daraufhin, dass es schön wäre, wenn der 2. Fachbeirat aus einer anderen Fraktion sei als der 1. Fachbeirat.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat bestellt Marktgemeinderat Krönert zum zweiten Fachbeirat Jugendarbeit/ Jugendsozialbeirat.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Marktgemeinderatsmitglied Krönert enthält sich der Stimme gemäß Art. 49 GeschO.
| 9. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Straßenschäden
Marktgemeinderat Wingenfeld erkundigt sich, ob der Gemeinde Stürze von Personen auf Grund der aufgefrästen Straßen bekannt seien. Marktgemeinderätin Rupp ergänzt, die Gemeinde sei in der Pflicht, die Firma zu begleiten auf Grund der Fürsorgepflicht für die Bürger. 1. Bürgermeister Wohlfart erklärt, die Staatsanwaltschaft habe den Fall bewertet und es sei keine Strafe angefallen. Die Firma Circet bekomme noch bis 20.12.2022 Asphalt für die Ausbesserungen geliefert. Marktgemeinderat Fl. Heßdörfer nennt einige Beispiele für tiefe Stellen. Laut Marktgemeinderat Küffner wird die Firma bis Ende Dezember fertig werden, jedoch hätten die Übergänge schon früher fertig gestellt werden können. Er erkundigt sich auch, ob eine Abschlussbegehung durchgeführt wird. Diese sei in der Bürgerversammlung angekündigt worden, so Marktgemeinderat Kurz. Die Gemeinde sei immer im Austausch mit der Firma gewesen, erklärt 2. Bürgermeisterin A. Heßdörfer. 1. Bürgermeister Wohlfart berichtet, ein Termin für die Abschlussbegehung sei noch nicht bekannt. Die Restarbeiten sollen jedoch im 1. Quartal 2023 erledigt sein.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Nichtöffentliche Sitzung: