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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

im Sitzungssaal des Rathauses Himmelstadt

Verbandsvorsitzender Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Versicherungswesen;

Gebäude und Inhaltsversicherung;

Präsentation Herr Abtmayr von der Firma Vivus Assekuranzmakler GmbH;

Angebot Versicherungskammer Bayern;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Zu diesem TOP stellt der Vorsitzende, Herr Herbert Hemmelmann, Herrn Abtmayr von der Firma Vivus vor.

Bei der Firma Vivus Assekuranzmakler GmbH handelt es sich nicht um ein Versicherungsunternehmen, sondern um einen Versicherungsmakler, dieser kann bei Versicherungsgesellschaften besser Verträge aushandeln.

Die Vivus bereitet den Abschluss von Versicherungsverträgen vor und erbringt zudem Verwaltungs- und Betreuungsleistungen nach Abschluss dieser Verträge.

Sach-Technik-Konzept Ist-Bestand: (Versicherungskammer Bayern)

Die Gebäude in der Kläranlage sind im Rahmen einer Feuerversicherung B 94254103/L, Elektrowerk mit Wasserkraft Pumpstation Point, bei der Versicherungskammer Bayern, mit einer Versicherungssumme 7.108.884,00 € (Gebäudeversicherung) gegen Feuer versichert.

Das Inventar ist ein einer Inhaltsversicherung B 942054099/L und FK 049450, alle Gebäude mit einer Versicherungssumme 3.523.262,00 € gegen Feuer und mit 3.384.500,00 € gegen Einbruchdiebstahl versichert.

Nicht versichert ist der AZV gegen Schäden an der Elektronik, der Maschinen, sowie der Software.

Diese wären beim ersten Vorschlag der VIVUS mit jeweils mit einer zu versicherten Summe von 50.000,00 € für die Elektronikversicherung und 50.000,00 € Softwareversicherung mit versichert.

Nach der Vorstellungsrunde im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen im Mai 2024 machte sich Herr Abtmayr einen persönlichen Überblick über die Situation des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Zellinger Becken.

Hierzu werden zwei Versicherungskonzepte von der Firma Vivus vorgestellt:

Sach-Technik-Konzept 1 Vorschlag

In der Gebäudeversicherung erweitert sich die Leistung auf Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel mit einem Versicherungsschutz auf erstes Risiko in Höhe von 8.667.000,00 €.

In der Inhaltsversicherung inkl. Versicherung der technischen Ausstattung wäre der AZV gegen Feuer und Leitungswasserschäden mit einer Versicherungssumme von 3.643.262,00 € versichert, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl jeweils mit 300.000,00 €. Ebenfalls ist hier auch eine Elektronik- und Softwareversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.00,00 € mit versichert.

In den Ausführungen zum diesem Vorschlag wird noch folgendes mitgeteilt:

Versicherungsumfang:

Sachversicherung

(Gebäude, Betriebseinrichtungen)

technische Versicherung

(Büroelektronik, Software)

Versicherte Sachen:

Anlagen der Abwasserentsorgung

gemäß Objektliste

Versicherungssummen:

Technische Versicherung:

50.000,00 € (Büroelektronik)

Softwareversicherung:

50.000,00 €

Laufzeit:

Ein Jahr – Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Mehrkosten-versicherung:

Zeitabhängige und zeitunabhängige Mehrkosten gelten für die Gefahren bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1.500.000,00 € in der Sachversicherung auf erstes Risiko je Schaden mitversichert. Die Haftzeit beträgt 24 Monate.

Mehrkosten in der Elektronikversicherung sind bis zu einer Höhe

von 200.000,00 € versichert.

Versicherte Gefahren/

Selbstbeteiligungen:

Feuer

keine

Leitungswasser

(erstes Risiko)

500,00 €

Einbruchdiebstahl

500,00 €

Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben

15.000,00 €

Erdsenkung, Wertrutsch, Schneedruck,

Lawinen, Vulkanausbruch

1.000,00 €

Sach-Technik-Konzept (Rundumpaket)

In der Gebäudeversicherung erweitert sich die Leistungen Feuer,- Leitungswasser,- Sturm/Hagel statt 7.108.884,00 € auf inkl. Versicherungsschutz auf Erstes Risiko mit einer Gesamtsumme von 8.667.000,00 €.

In der Inhaltsversicherung erweitert sich die Leistung Feuer,- Leitungswasser,- Sturm/Hagel von 3.523.262,00 € auf inkl. Versicherung der technischen Ausstattung auf 3.643.262,00 €. Die Einbruchdiebstahl von einer Versicherungssumme von 3.384.500,00 € auf 3.643.262,00 €.

Entscheidend ist hierbei das die Elektronikversicherung, die Maschinenversicherung mit einer Versicherungssumme von 3.393.262,00 € und die Softwareversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000,00 € mit versichert ist.

Optional kann eine Elementarversicherung einbezogen werden.

Angebot der Versicherungskammer Bayern

Am 17. Oktober wurde die Versicherungskammer Bayern gebeten ein Angebot vorzulegen.

Nach Aufforderung wurde ein Konzept der Versicherungskammer Bayern mit E-Mail vom 28. November 2024 mit folgenden Vermerk vorgelegt:

„Wir weisen allerdings daraufhin, dass die Angaben in den Unterlagen sehr vage sind. Aufgrund dessen, dass die Bestandunterlagen nicht vollständig sind, können wir das nicht abschätzen“.

Richtvoranschlag zur Maschinenversicherung für Kläranlagen:

Versicherte Gefahren

Die Maschinenversicherung für stationäre Maschinen bietet umfassenden Versicherungsschutz für plötzlich eintretende Schäden durch ein unvorhergesehenes Ereignis, insbesondere für Schäden durch

• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit

• Vorsatz Dritter, Vandalismus

• Kurzschluss, Überstrom, Überspannung

• Wasser, Feuchtigkeit

• Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler

• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen‚ Wasser-, Öl- oder Schmiermittel, Überdruck, Unterdruck

Nicht versicherte Schäden

zum Beispiel Schäden durch

Brand, Blitzschlag, Explosion

Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub

Überschwemmung

Versicherte Sachen und

Versicherungssumme

Versichert sind alle maschinellen und elektrotechnischen Einrichtungen der Kläranlage innerhalb des Betriebsgeländes (Grenzen Einlauf/Auslauf) einschließlich Mess- und Laborgeräte sowie Anlagen der Daten- und Bürotechnik. Mitversichert sind fahrbare oder transportable Kleinmaschinen bis zu einem Einzel-Neuwert von 10.000,-- €.

Nicht versichert sind Gebäude, Gebäudeteile und Betondecken.

Rohrleitungen innerhalb des Betriebsgebäudes sowie Einrichtungen außerhalb des Betriebsgeländes (z.B. Pumpwerke, Regenüberlaufbecken) sind nur versichert wenn dies besonders beantragt wird.

Gesamtversicherungssumme Stand 2024 mit MwSt. 3.393.262 €

Selbstbeteiligung

Je Schadensfall

5 % mind. 250 €

5 % mind. 500 €

Vertragslaufzeit

3 Jahre, danach Verl. von Jahr zu Jahr.

Vorschlag Versicherungskammer Bayern Gebäude- und Inhaltsversicherung, Risiken usw.

Gebäudeversicherung

Versicherungssumme

8.667.000 €

Versicherte Risiken

Feuer

Leitungswasser, Rohrbruch, Frost

Leckage von Brandschutzeinrichtungen

Sturm, Hagel

Optional

Elementar

Inhaltsversicherung

Versicherungssumme

3.643.262 €

Versicherte Risiken

Feuer

Einbruch / Diebstahl

Optional

Elementar

Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine Anhaltsquotierung vorbehaltlich genauer Risikoprüfung.

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe nichtöffentlicher Teil

Beschlussvorschlag:

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ fasst folgenden Beschluss:

Die Verbandsversammlung ist sich einig, dass die Risikobewertung in Bezug auf die Gebäude und Inhaltsversicherungen der Kläranlage einer neuen Beurteilung bedarf.

Die Verbandversammlung wird über die Vergabe der Gebäude und Inventarversicherungen im nichtöffentlichen Teil beschließen.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende, Herr Herbert Hemmelmann, übergibt das Wort an Herrn Abtmayr von der Firma Vivus.

Die Firma Vivus ist spezialisiert auf Abwasser(zweck)verbände. Herr Abtmayr stellt via Präsentation die verschiedenen Arten von Versicherungsumfängen im Bereich der Sachversicherung und der Technischen Versicherung vor. Beim Sach-Technik-Konzept gibt es viele Möglichkeiten der Erweiterungen, welche durchaus Vorteile wie grundsätzliche Neuwertentschädigung für in Gebrauch befindliche Sachen sowie einen generellen Unterversicherungsverzicht mit sich ziehen würde. Die Entschädigung findet in gleicher Art und Güte statt, wenn regelmäßig Wartungen und Pflegemaßnahmen bei den Anlagen durchgeführt wurden.

Eine Bestandsaufnahme wurde in der Kläranlage bereits gemacht und per Fotodokumentation festgehalten.

Herr Abtmayr stellt zwei Vorschläge zum Sach-Technik-Konzept vor.

Bei Vorschlag 1 beläuft sich die Inhaltsversicherung Sturm/Hagel auf einen Versicherungsschutz von 300.000,00 €, sowie auch der Einbruchdiebstahl.

Bei Vorschlag 2 beläuft sich der Versicherungsschutz auf die volle Summe in der Inhaltsversicherung.

Generell wird von Herrn Abtmayr vorgeschlagen, sich alle 9 – 12 Monate einmal zusammensetzen, um wesentliche Änderungen oder bevorstehende Maßnahmen abzusprechen und so den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.

Eine Versicherung für die Freiflächenphotovoltaik, welche in 2025 gebaut werden soll, ist in den jeweiligen Angeboten nicht inkludiert.

Abstimmungsergebnis: o. A.

2.

Änderung der Geschäftsordnung (GeschO);

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Bei der Beschlussfassung zur Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023 am 28.10.2024/TOP 2 wurde von Seiten Rechnungsprüfungsausschusses vorgeschlagen, die Geschäftsordnung respektive die aktuell gültige Verbandssatzung in 2 Passagen zu ändern bzw. zu erweitern (siehe auch § 10 Punkt 9 der Satzung):

§ 17 Punkt 6 (geändert):

„Die Vergabesumme, über welche der Verbandsvorsitzende verfügen kann, wird von 3.000,00 € auf künftig brutto 5.000,00 € festgesetzt.“

§ 17 Punkt 7 (neu):

„Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, bei Abweichungen einer Rechnungssumme zur vorherigen Auftragsvergabesumme in Höhe von 10 % und höher, einen erneuten Beschluss durch die Verbandsversammlung einzuholen.“

Die beiden Neuerungen treten eine Woche nach Bekanntmachung der entsprechenden Änderungssatzung in Kraft (siehe § 25 der Verbandssatzung).

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sach- und Rechtslage oben.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt eine 6.Änderung der aktuell bestehenden Verbandssatzung wie folgt:

§ 17 Punkt 6 (geändert):

„Die Vergabesumme, über welche der Verbandsvorsitzende verfügen kann, wird von 3.000,00 € auf künftig brutto 5.000,00 € festgesetzt.“

§ 17 Punkt 7 (neu):

„Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, bei Abweichungen einer Rechnungssumme zur vorherigen Auftragsvergabesumme in Höhe von 10 % und höher, einen erneuten Beschluss durch die Verbandsversammlung einzuholen.“

Die beiden Neuerungen treten eine Woche nach Bekanntmachung der entsprechenden Änderungssatzung in Kraft (siehe § 25 der Verbandssatzung).

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt eine 6. Änderung der aktuell bestehenden Verbandssatzung wie folgt:

§ 17 Punkt 6 (geändert):

„Die Vergabesumme, über welche der Verbandsvorsitzende verfügen kann, wird von 3.000,00 € auf künftig brutto 5.000,00 € festgesetzt.“

§ 17 Punkt 7 (neu):

„Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, bei Abweichungen einer Rechnungssumme zur vorherigen Auftragsvergabesumme in Höhe von 10 % und höher, einen erneuten Beschluss durch die Verbandsversammlung einzuholen.“

Die beiden Neuerungen treten eine Woche nach Bekanntmachung der entsprechenden Änderungssatzung in Kraft (siehe § 25 der Verbandssatzung).

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

3.

Rechnungsgenehmigung/en;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

a) Ingenieurbüro Jung GmbH, Josef-Hepp-Straße 23, 63801 Kleinostheim

Für Beratungsleistungen zum Konzept „Umbau P-Fällung“ im Zeitraum 04-2024 mit 08-2024 legt die Ingenieurbüro Jung GmbH am 16.10.2024 eine Rechnung über 3.250,26 € vor.

Sie wurde am 31.10.2024 bezahlt.

b) Separ Chemie GmbH, Erika-Keck-Straße 4, 22926 Ahrensburg

Für 2.100 kg Flockungshilfsmittel Poly Separ K 10-60 C legt die Separ Chemie GmbH am 15.11.2024 eine Rechnung über 7.022,19 € vor.

Sie wurde am 25.11.2024 bezahlt.

c) ABX Energy Services GmbH, Im Hermannshof 24, 91595 Burgoberbach

Für die Reinigung der Schlammwärmetauscher im November 2024 legt die ABX Energy Services GmbH am 29.11.2024 eine Rechnung über 3.456,09 € vor.

Sie wurde am 05.12.2024 bezahlt.

d) Roland Babinsky, Am Greinberg 5, 97076 Würzburg

Für die Elektromotor Prüfung, Reinigung und Reparatur eines Drehkolbengebläse im Oktober 2024 legt Roland Babinsky am 06.12.2024 eine Rechnung über 5.091,59 € vor.

Sie wurde am 11.12.2024 bezahlt.

e)Wolf Power Systems GmbH, Unterm Dorfe 8, 34466 Wolfhagen

Für die Wartung des BHKW mit Kompressionsprüfung und Probelauf für Dezember 2024 legt die Wolf Power Systems GmbH am 09.12.2024 eine Rechnung über 3.053,25 € vor.

Sie wurde am 16.12.2024 bezahlt.

Beschluss:

a) Ingenieurbüro Jung GmbH, Josef-Hepp-Straße 23, 63801 Kleinostheim

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, vom 16.10.2024 über 3.250,26 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

b) Separ Chemie GmbH, Erika-Keck-Straße 4, 22926 Ahrensburg

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Separ Chemie GmbH, Ahrensburg, vom 15.11.2024 über 7.022,19 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

c) ABX Energy Services GmbH, Im Hermannshof 24, 91595 Burgoberbach

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die ABX Energy Service GmbH, Im Hermannshof 24, 91595 Burgoberbach, vom 29.11.2024 über 3.456,09 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

d) Roland Babinsky, Am Greinberg 5, 97076 Würzburg

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an Roland Babinsky, Am Greinberg 5, 97076 Würzburg, vom 06.12.2024 über 5.091,59 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

e)Wolf Power Systems GmbH, Unterm Dorfe 8, 34466 Wolfhagen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Wolf Power System GmbH, Unterm Dorfe 8, 34466 Wolfhagen vom 09.12.2024 über 3.053,25 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

4.

Information des Vorsitzenden

Sachverhalt:

a) Klärschlammverwertung

Inzwischen sind über 40 Rückmeldungen in Würzburg eingegangen. Aktuell befindet sich die Stadt Würzburg noch in der Abstimmungsphase mit dem StMI über den endgültigen Wortlaut der Verbandssatzung. Sobald ein Satzungsentwurf vorliegt, wird dieser dem Gremium vorgestellt.

b) Antrag auf Erteilung einer Übergangserlaubnis

Für die Dauer des förmlichen Verfahrens wurde ein Antrag auf Erteilung einer Übergangserlaubnis gestellt. Diese dient zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Kläranlage.

c) BKPV

Die Prüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ist inzwischen abgeschlossen. Der Bericht liegt als Entwurf in der Verwaltung vor; der endgültige Bericht wird im Frühjahr 2025 erwartet.

Die ersten Textziffern werden derzeit schon bearbeitet. Nach Vorlage des Berichts wird dieser umgehend weitergeleitet.

d) Sachstand Freiflächenphotovoltaik

Die Ausschreibung für die Freiflächen-PV wird im 1. Quartal 2025 erwartet.

Abstimmungsergebnis: o. A.

5.

Information des Abwassermeisters

Sachverhalt:

a) Neuer Mitarbeiter

Informiert wird über die derzeit laufende Einarbeitung des neuen Mitarbeiters, Fabian Wohlfart.

Derzeit ist er dabei, den Führerschein zu machen.

b) Veräußerung Klärschlammlogistik/-entsorgung

Die Firma Bayernwerk Natur ist an REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG übergegangen. Dies hat zu Folge, dass auch der bestehende Vertrag mit Bayernwerk Natur an den neuen Partner übergegangen ist. Vertraglich hat dies für den Zweckverband keinerlei Auswirkungen.

Seit Januar 2025 wird der Klärschlamm nun von der Firma Fischer aus Heidingsfeld gefahren, Carlo Linz fährt für die Fa. REMONDIS nicht.

c) Satzungswidrige Einleitung im Bereich Retzbach

Informiert wird über die satzungswidrige Einleitung einer Firma im Bereich von Retzbach.

Am vergangenen Sonntag wurde verfärbtes Wasser in der Kläranlage festgestellt.

Nachdem dies nun zum dritten Mal vorgekommen ist, wurde an dieser Stelle darüber informiert.

Der stellv. Vorsitzende Stefan Wohlfart wird sich der ortsansässigen Firma bei einen persönlichen Besuch vornehmen.

d) Ausfall Rührwerk

Derzeit ist eine Propellerspitze in einem Rührwerk abgebrochen. Hierfür wird ein Taucher benötigt. Die Anlage läuft derzeit mit einem Rührwerk weniger, was vorerst kein Problem darstellt.

Abstimmungsergebnis: o. A.

6.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

- keine –

7.

Sitzungsniederschrift vom 28.10.2024;

Genehmigung

Beschluss:

Die Verbandsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 28.10.2024 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

3 Enthaltungen wg. Nichtteilnahme

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag der Verbandsversammlung noch nicht zur Genehmigung vor.