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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Retzstadt

Nichtöffentliche Versammlung

Am Freitag, den 21. Februar 2025 findet um 19.00Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Retzstadt statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Berichte Jagdvorsteher/Schriftführer/Kassier

3.

Bericht Kassenprüfer/Entlastung Vorstandschaft

4.

Information Wegebau/Heckenpflege 24/25

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung 2025, Abstimmung.

6.

Beschlussfassung Pächtereintrag Bogen 3, Abstimmung

7.

Wünsche und Anträge, Sonstiges

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst beschäftigte volljährige Person oder auch durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Bei erstmaliger Teilnahme an der Versammlung ist ein amtlicher Nachweis zu erbringen.

Besitzveränderungen sind ebenfalls anzuzeigen.

Pfister Uwe
Jagdvorsteher