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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundesteuer

Zum 01. Februar 2024 wird die Hundesteuer für das Jahr 2024 fällig. Hier ist für die rechtzeitige Zahlung Sorge zu tragen. Bei einer Einzugsermächtigung wird der Betrag vom Konto abgebucht.

Wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Hunde mit Erreichen des Alters von 4 Monaten steuerpflichtig sind. Sie sind spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Gemeinde zu melden. Wer im Laufe des Jahres einen steuerpflichtigen Hund erwirbt, hat dies unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn der Vorbesitzer für den Hund bereits die Jahressteuer entrichtet hat. Wer zuzieht und einen Hund mitbringt, hat dies ebenfalls unverzüglich der Gemeinde zu melden.

Anmeldung auch unter www.vgem-zellingen.de Bürgerservice DIGITAL