Im Haushaltsplan des Marktes Zellingen für das kommende Haushaltsjahr werden voraussichtlich – je nach Haushaltslage und unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat Zellingen - in beschränktem Umfange Mittel für Freiwillige Leistungen an Vereine des Marktes vorgesehen.
Vereine, welche Investitionen planen sollen dem Markt Zellingen bis zum 20.01.2024 den Investitionsbedarf melden. Dies zur besseren Planung und Abstimmung der Haushaltsansätze.
Antragsformulare können entweder
| a) | im Rathaus Zellingen abgeholt werden (Zimmer Nr. 7 bei Frau Rössler / Info unter 8072-48), |
| oder | |
| b) | im Internet unter https://www.vgem-zellingen.info -> Bürgerservice DIGITAL -> Vordrucke u. Formulare -> Freiwillige Leistungen für sportliche und kulturelle Zwecke - Antrag) heruntergeladen werden. |
Aus den Zuschußanträgen müssen folgende Angaben eindeutig ersichtlich sein:
| * | Träger der Maßnahme |
| * | Bezeichnung der Maßnahme |
| * | Begründung und Bedeutung der Maßnahme |
| * | Gesamtkosten |
| * | Finanzierungsplan. |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur größere einmalige Investitionen (z.B. Neuanschaffung von Großsportgeräten, Instrumente für Musikkapellen, fränkische Trachten u.dgl.) oder Baumaßnahmen gefördert werden können.
NICHT gefördert werden laufende Betriebskosten (z.B. Unterhalt der Sportanlagen, Anschaffung Spielertrikots, Notenmaterial u.dgl.).
Wir bitten um genaue Beachtung bei der Antragstellung.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Freiwilligen Leistung besteht nicht.