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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Ordnungsamt informiert

Abbrennen von Feuerwerk an Silvester und im weiteren Jahresverlauf 2024

Zum bevorstehenden Jahresende möchten wir die Bürgerinnen und Bürger auf folgende Dinge hinweisen:

genehmigungsfrei dürfen Feuerwerkskörper jährlich vom 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr abgebrannt werden

für Zeiträume vom 2. Januar – 30. Dezember eines jeden Jahres ist eine gemeindliche Genehmigung einzuholen. Den Vordruck hierzu finden Sie z. B. auf unserer Homepage unter Bürgerservice DIGITAL – Vordrucke und Formulare.

Des Weiteren möchten wir Sie bitten, verantwortungsvoll beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu sein. Insbesondere sollten folgende Regeln eingehalten werden, um sich selbst und andere nicht zu gefährden:

Das Abbrennen darf nicht in Richtung von Menschen und Tieren vorgenommen werden

Der Abbrennort sollte vorher geprüft werden; es ist darauf zu achten, dass durch das Abbrennen keine Sachbeschädigung entstehen kann – bitte halten Sie hier ausreichend Sicherheitsabstand

Feuerwerkskörper dürfen nicht von Minderjährigen genutzt werden

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Seniorenresidenzen verboten

Sollten Sie im Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk Sachbeschädigungen feststellen, bitten wir Sie den Verursacher darauf anzusprechen und/oder diesen zur Anzeige bei der Polizei zu bringen.

Ein Verstoß beim Abbrennen oder das Abbrennen nach der genehmigungsfreien Zeit wird mit einer Ordnungswidrigkeit verfolgt!