Zum bevorstehenden Jahresende möchten wir die Bürgerinnen und Bürger auf folgende Dinge hinweisen:
| • | genehmigungsfrei dürfen Feuerwerkskörper jährlich vom 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr abgebrannt werden |
| • | für Zeiträume vom 2. Januar – 30. Dezember eines jeden Jahres ist eine gemeindliche Genehmigung einzuholen. Den Vordruck hierzu finden Sie z. B. auf unserer Homepage unter Bürgerservice DIGITAL – Vordrucke und Formulare. |
| Des Weiteren möchten wir Sie bitten, verantwortungsvoll beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu sein. Insbesondere sollten folgende Regeln eingehalten werden, um sich selbst und andere nicht zu gefährden: | |
| • | Das Abbrennen darf nicht in Richtung von Menschen und Tieren vorgenommen werden |
| • | Der Abbrennort sollte vorher geprüft werden; es ist darauf zu achten, dass durch das Abbrennen keine Sachbeschädigung entstehen kann – bitte halten Sie hier ausreichend Sicherheitsabstand |
| • | Feuerwerkskörper dürfen nicht von Minderjährigen genutzt werden |
| • | Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Seniorenresidenzen verboten |
Sollten Sie im Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk Sachbeschädigungen feststellen, bitten wir Sie den Verursacher darauf anzusprechen und/oder diesen zur Anzeige bei der Polizei zu bringen.
Ein Verstoß beim Abbrennen oder das Abbrennen nach der genehmigungsfreien Zeit wird mit einer Ordnungswidrigkeit verfolgt!