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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

Information zum Umgang mit Fundtieren im Gemeindegebiet der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

Die Gemeinde ist als Fundbehörde für die Annahme von Fundanzeigen sowie für die Entgegennahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig, also Tiere, die einen Eigentümer haben und entlaufen oder verlorengegangen sind. Frei lebende Tiere wie z.B. Igel oder Eichhörnchen sind wilde Tiere (herrenlos), weshalb die Gemeinde für deren tierärztliche Behandlung und „Verwahrung“ nicht zuständig ist.

Somit ist nach Auffinden eines Fundtieres das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen (Tel. 09364/8072-30) zu verständigen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie sich direkt an folgendes Tierheim wenden:

Für die Gemeinde Himmelstadt und den Markt Thüngen:

Tierschutzverein Würzburg e.V. (Tierheim Würzburg)

Elferweg 30

97074 Würzburg

info@tierheim-wuerzburg.de

0931/84324

Notfalltelefon: 0931/80499738 in der Zeit von 08:00 – 11:00 Uhr und von 12:00 – 13:00 Uhr

Für die Gemeinde Retztadt und den Markt Zellingen:

Wally-Bangert-Tierheim Lohr (Tierheim Lohr)

Pfingstgrundstraße

97816 Lohr-Sackenbach

09352/96 90

Notfalltelefon: 09352/6 03 35 99 in der Zeit von 08:00 – 17:00 Uhr

In beiden Tierheimen erhalten Sie dann Informationen zur weiteren Vorgehensweise. Wir bitten dies zu berücksichtigen!

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!