Die Versammlung findet am Freitag, 10.03.2023 um 19.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Bericht des Vorstands |
| 3. | Bericht des Schriftführers |
| 4. | Bericht des Kassiers |
| 5. | Entlastung der Vorstandschaft |
| 6. | Verwendungszweck des Jagdschillings – Beschlussfassung |
| 7. | Wünsche und Anträge |
Anträge, die einer Abstimmung bedürfen, sind bis spätestens 01.03.2023 schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen.
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, einen volljährigen Verwandten oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Die Vollmacht ist in schriftlicher Form vorzulegen.
Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.
Die Versammlung ist nicht öffentlich.