Am Freitag, den 23. Februar 2024 findet um 19.00 Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Retzstadt statt.
Tagesordnung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst beschäftigte volljährige Person oder auch durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Bei erstmaliger Teilnahme an der Versammlung ist ein amtlicher Nachweis zu erbringen. Besitzveränderungen sind ebenfalls anzuzeigen.