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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Freiwilligen Feuerwehr Retzstadt

Einladung zur Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Retzstadt

in der Dienstversammlung im Feuerwehrgerätehaus Retzstadt am Samstag, den 02. März 2024 um 19.30 Uhr.

An alle Feuerwehrdienstleistende (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräften und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 Absatz 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.

Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Retzstadt, den 26.01.2024
Karl Gerhard, 1.Bürgermeister