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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB​​​​​​​ für den Bebauungsplan „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29.07.2021 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB gefasst.

Aufgrund aktueller Rechtsprechungen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB, wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB vom 29.07.2021 in der Sitzung vom 07.12.2023 aufgehoben.

In der Gemeinderatssitzung am 07.12.2023 hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“ im Regelverfahren aufzustellen.

An der Planungsabsicht der Gemeinde Himmelstadt hat sich durch die Änderung des Verfahrens nichts geändert. Im Regelverfahren werden zusätzlich die umweltrechtlichen Belange geprüft. Der daraus resultierende Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen wird in den Unterlagen zum Bebauungsplan „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“ (im Regelverfahren) ergänzt.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt:

Im Norden durch bestehende Bebauung

Im Osten und Süden durch Flächen für die Landwirtschaft

Im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft bzw. Waldflächen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 572/2 (ehemalig Mausberg II), 463 teils, 565/1 teils, 566 teils, 567 teils, 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584 der Gemarkung Himmelstadt.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 18.277 m².

Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 07.12.2023 im Maßstab (1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen, während der allgemeinen Dienststunden (Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 - 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 - 18.30 Uhr) in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 19.03.2024 öffentlich aus bzw. kann auf der Internetseite unter www.vgem-zellingen.info und www.himmelstadt.de sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.

Verfahrensart:

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“ wird im Regelverfahren durchgeführt. Die bereits durchgeführte formelle Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“ gem. § 13b BauGB wird als frühzeitige Beteiligung im jetzigen Regelverfahren gewertet. Im Regelverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“ folgt nunmehr die formelle Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Bebauungsplan „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplans Mausberg II“ entwickelt sich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Himmelstadt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Planung ist es den kontinuierlichen Anfragen nach Bauplätzen gerecht zu werden. Die Gemeinde Himmelstadt will mit der Aufstellung des Bebauungsplans dem Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen und der Abwanderung junger Familien vorbeugen.

Hinweis zur Unterrichtung:

Alle nicht öffentlich zugänglichen Regelungen, Vorschriften, Normen, o. ä. auf die im Bauleitverfahren verwiesen wird, sind in der für das Bauleitverfahren geltenden Fassung bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen auf Nachfrage oder zu den allgemeinen Dienststunden einsehbar.

Himmelstadt, 07.02.2024
Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister