im Sitzungssaal des Rathauses Himmelstadt
Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
| 1. | BA 2023010; Friedhofsweg 13, Fl. Nr. 1526/1, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung eines Wohnungsbereichs in eine Ferienwohnung im UG und Errichtung einer Außentreppe Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Wohnungsbereichs in eine Ferienwohnung im Untergeschoss und zur Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Friedhofsweg 13 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der Erteilung einer Ausnahme nach § 4 Abs. 3 BauNVO i.V.m. § 13a BauNVO für die Zulassung der Ferienwohnung wird zugestimmt. Die Stellplatzsituation ist durch das Landratsamt MSP zu bewerten.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1
| 2. | Ausbau Friedhofsweg; Teilaufhebung Beschluss vom 09.01.2020; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 09.01.2020 wurde festgelegt, dass die komplette Erneuerung des Straßenoberbelages erst nach Ende der Baumaßnahme auf den Grundstücken erfolgen soll.
Die Erschließung der Grundstücke wurde im März 2021 fertiggestellt und abgenommen. Eine Bebauung erfolgte bislang nur auf dem Grundstück mit der Hausnummer 10 sowie den Hausnummern 11 und 13. Auf den beiden Grundstücken der Hausnummer 8 und Fl.-Nr. 185/184 fand noch keine Bebauung statt und ist momentan auch nicht absehbar.
Aufgrund der schadhaften und provisorisch geschlossenen Straßenoberfläche ist derzeit die durch die Gemeinde Himmelstadt zu leistende Verkehrssicherungspflicht im Friedhofsweg nicht gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, die Grundsatzentscheidung mit Beschluss vom 09.01.2020 aufzuheben und die Erneuerung des Straßenoberbelages unmittelbar in Angriff zu nehmen. Die finanziellen Auswirkungen werden in der Bauabteilung geprüft und vor den weiteren Schritten dem Gemeinderat vorgestellt.
Diskussionsverlauf:
Im letzten Jahr wurde deutlich, dass sich der Weg zusehends verschlechtert hat. Da sich auch für den Verkauf der Baugrundstücke derzeit nichts tut, wird seitens des Bürgermeisters empfohlen, den Weg instand zu setzen. Auch als Auflage für künftige Bauwerber kann aufgenommen werden, den Weg instand zu setzen.
Gefragt wird zu den Versorgungsleitungen im Baugrundstück 8. Diese liegen zwar bereits, aber es ist davon auszugehen, dass mit schwerem Baugerät noch gearbeitet werden muss.
Überlegt wird, ein Leerrohr mit einzubringen, wenn im kommenden Jahr Glasfaser eingebaut wird. Die ausführende Baufirma GlasfaserPlus (Tochterfirma der Telekom) hat aber bisher noch keine Rückmeldung dazu gegeben.
Vorgeschlagen wird, dass die Baufirma informiert wird, dass das Leerrohr schon im Zuge des Ausbaus der Straße verlegt wird. Die Baufirma sollte zudem die Prioritätenliste mitteilen, um besser auch zeitlich planen zu können.
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, die Grundsatzentscheidung mit Beschluss vom 09.01.2020 aufzuheben und die Erneuerung des Straßenoberbelages unmittelbar in Angriff zu nehmen. Die finanziellen Auswirkungen werden in der Bauabteilung geprüft und vor den weiteren Schritten dem Gemeinderat vorgestellt. Die Firma GlasfaserPlus ist über den Ausbau des Weges zu informieren und die Pläne für die Verlegung einzuholen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 3. | Bebauungsplan "Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II" Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauG: Abwägung der während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen.
Aufgrund eingegangener Stellungnahmen und Änderungen in den Rechtsgrundlagen wird das laufende Verfahren nach § 13 b übergeleitet in das Regelverfahren. Die ursprüngliche förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB die im Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 28.07.2023 stattfand wird als frühzeitige Beteiligung gem § 3 Abs. 1 angesehen. Das Verfahren entspricht nunmehr einem Regelverfahren.
Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan.
Die Planunterlagen des Vorentwurfs lagen in der Fassung vom 20.07.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.06.2023 bis zum 28.07.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus und waren online auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen und der Gemeinde Himmelstadt einsehbar.
Parallel wurde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
| A) | Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange: |
|
| Am Aufstellungsverfahren wurden folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und sonstige Institutionen mit Schreiben vom 23.06.2023 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt: |
| 1. | Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung |
| 2. | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
| 3. | Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken |
| 4. | Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Würzburg und Karlstadt |
| 5. | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q - Bauleitplanung |
| 6. | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
| 7. | Bayernwerk AG, Netzcenter Marktheidenfeld |
| 8. | Bezirk Unterfranken, Fachberater für Fischerei |
| 9. | Bund Naturschutz, Kreisgruppe Main-Spessart |
| 10. | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz, und Dienstleistungen der Bundeswehr |
| 11. | DB Netz AG, Deutsche Bahn AG DB Immobilien KTB |
| 12. | Deutsche Telekom Technik GmbH, T NL Süd, PTI 14 |
| 13. | Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG |
| 14. | Ericsson Service GmbH |
| 15. | Handwerkskammer für Unterfranken |
| 16. | Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt |
| 17. | Katholische Pfarrei St. Jakobus d. Ä. Himmelstadt |
| 18. | Kirsch & Sohn GmbH |
| 19. | Kreisbrandrat Florian List c/o Landratsamt Main-Spessart |
| 20. | Kreisheimatpfleger Georg Büttner |
| 21. | Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. |
| 22. | Landratsamt Main-Spessart |
| 23. | Markt Thüngen |
| 24. | Markt Zellingen |
| 25. | PLEdoc GmbH |
| 26. | PYUR, Kundencenter Nürnberg |
| 27. | Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern |
| 28. | Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern |
| 29. | Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde |
| 30. | Regionaler Planungsverband, c/o Landratsamt Main-Spessart |
| 31. | Staatliches Bauamt Würzburg |
| 32. | Stadt Karlstadt |
| 33. | Telefonica Germany GmbH & Co. OHG |
| 34. | Tennet TSO GmbH |
| 35. | Verkehrsunternehmens- Verbund Mainfranken GmbH |
| 36. | Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Koordinationsanfragen |
| 37. | Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg |
| 38. | Zweckverband Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken" |
| 39. | Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain |
Keine Äußerung innerhalb der gesetzten Frist:
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und machten von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch, sodass davon ausgegangen werden kann, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution nicht berührt werden:
| 13. | Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG |
| 14. | Ericsson Service GmbH |
| 17. | Katholische Pfarrei St. Jakobus d. Ä. Himmelstadt |
| 18. | Kirsch & Sohn GmbH |
| 19. | Kreisbrandrat Florian List c/o Landratsamt Main-Spessart |
| 20. | Kreisheimatpfleger Georg Büttner |
| 21. | Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. |
| 23. | Markt Thüngen |
| 24. | Markt Zellingen |
| 27. | Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern |
| 31. | Staatliches Bauamt Würzburg |
| 33. | Telefonica Germany GmbH & Co. OHG |
| 35. | Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH |
Keine Einwände, Anregungen und Hinweise:
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden benachrichtigt und äußerten sich einverstanden mit der Planung bzw. nahmen die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis, so dass davon ausgegangen werden kann, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution nicht berührt werden:
| 1. | Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung |
| 15. | Handwerkskammer für Unterfranken |
| 16. | Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt |
| 26. | PYUR, Kundencenter Nürnberg |
| 28. | Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern |
| 32. | Stadt Karlstadt |
| 34. | Tennet TSO GmbH |
| 39. | Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain |
Anregungen und Hinweise:
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:
| 2. | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
| 3. | Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken |
| 4. | Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Würzburg und Karlstadt |
| 5. | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q - Bauleitplanung |
| 6. | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
| 7. | Bayernwerk AG, Netzcenter Marktheidenfeld |
| 8. | Bezirk Unterfranken, Fachberater für Fischerei (nicht fristgerecht) |
| 9. | Bund Naturschutz, Kreisgruppe Main-Spessart (nicht fristgerecht) |
| 10. | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz, und Dienstleistungen der Bundeswehr |
| 11. | DB Netz AG, Deutsche Bahn AG DB Immobilien KTB |
| 12. | Deutsche Telekom Technik GmbH, T NL Süd, PTI 14 |
| 22. | Landratsamt Main-Spessart |
| 25. | PLEdoc GmbH |
| 29. | Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde |
| 30. | Regionaler Planungsverband, c/o Landratsamt Main-Spessart |
| 36. | Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Koordinationsanfragen |
| 37. | Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg |
| 38. | Zweckverband Abwasserbeseitigung Zellinger Becken |
B) | Anregungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: |
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| Privat A, Schreiben vom 19.07.2023, ergänzt mit Schreiben vom 22.07.2023 |
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| Privat B, Schreiben vom 19.07.2023 |
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| Privat C, Schreiben vom 27.07.2023 |
Über die vorstehend eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingingen, wird nachfolgend einzeln abgewogen und beschlossen.
Beschlussvorschlag:
o. A.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium stimmt zu, dass die Stellungnahmen der Bevölkerung insgesamt verlesen werden.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Die ausführlichen Stellungnahmen und Beschlüsse können aufgrund des großen Umfanges an dieser Stelle nicht abgedruckt werden. Sie können jedoch auf Wunsch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, Zellingen, Zimmer …, Frau Derr, nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 09364/8072-50) eingesehen werden.
| 4. | Bebauungsplan "Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II": Beschluss zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Verfahrensart: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.07.2021 (Verfahren nach § 13b BauGB) Beschluss über die Durchführung des Bauleitverfahrens "Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II" im Regelverfahren |
Sachverhalt:
Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ wurde mit Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 29.07.2021 das sog. beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB gewählt.
In diesem Verfahren wurde vom 26.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit Rechtsprechung vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit des § 13 b BauGB für unanwendbar erklärt, da § 13 b S. 1 BauGB gegen EU-Recht verstößt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (4 CN 3.22) vom 18.07.2023 sagt aus, dass die Vernachlässigung einer Umweltprüfung im Bauleitverfahren unzulässig ist. Eine konkrete Handlungsempfehlung für laufende Bauleitverfahren die im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt wurden bzw. noch laufend im Verfahren sind, liegt jedoch bisher noch nicht vor.
Aufgrund der Ungewissheit, wann eine Handlungsempfehlung vorliegen und wie diese aussehen wird, wird aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB vom 29.07.2021 aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren nunmehr im sog. „Regelverfahren“ durchzuführen.
Für diese Vorgehensweise ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.07.2021, mit dem das Bauleitverfahren nach § 13b BauGB eingeleitet wurde, erforderlich.
Im Anschluss ist dann ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen, mit dem das Regelverfahren für das Bauleitverfahren „„Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ angestoßen wird.
Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem aktuell rechtkräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Himmelstadt. Das Plangebiet ist bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Die bereits durchgeführte formelle Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gemäß § 13b BauGB wird als frühzeitige Beteiligung im künftigen Regelverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gewertet.
Im Regelverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ folgt nunmehr die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Einzelnen liegen folgende Grundstücke der Gemarkung Himmelstadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“:
| Flurnummer 572/2 (ehemalig Mausberg II) Flurnummer 463, Teilfläche Flurnummer 565/1, Teilfläche Flurnummer 566, Teilfläche Flurnummer 567, Teilfläche Flurnummer 568, Flurnummer 569, Flurnummer 570, Flurnummer 571, Flurnummer 572, Flurnummer 573, | Flurnummer 574, Flurnummer 575, Flurnummer 576, Flurnummer 577, Flurnummer 578, Flurnummer 579, Flurnummer 580, Flurnummer 581, Flurnummer 582, Flurnummer 583, Flurnummer 584. |
Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 07.12.2023 im Maßstab (1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.
Ziel der Planung ist es unter Würdigung der aktuellen Rechtsprechungen den kontinuierlichen Anfragen nach Bauplätzen gerecht zu werden. Die Gemeinde Himmelstadt will mit der Aufstellung des Bebauungsplans dem Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen und der Abwanderung junger Familien vorbeugen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehraufwand für Umweltprüfung mit Umweltbericht im Regelverfahren, geschätzt ca. 3.500 € brutto, zzgl. ggf. erforderlicher Grunderwerb für etwaige Ausgleichsflächen (noch nicht abschätzbar).
Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechungen zur Anwendbarkeit des § 13 b BauGB beschließt der Gemeinderat, den Beschluss vom 29.07.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzuheben.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im Regelverfahren.
Die bereits durchgeführte formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gemäß § 13b BauGB wird als frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB im künftigen Regelverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gewertet.
Der Planungsumgriff umfasst folgende Grundstücke:
| Flurnummer 572/2 (ehemalig Mausberg II) Flurnummer 463, Teilfläche Flurnummer 565/1, Teilfläche Flurnummer 566, Teilfläche Flurnummer 567, Teilfläche Flurnummer 568, Flurnummer 569, Flurnummer 570, Flurnummer 571, Flurnummer 572, Flurnummer 573, | Flurnummer 574, Flurnummer 575, Flurnummer 576, Flurnummer 577, Flurnummer 578, Flurnummer 579, Flurnummer 580, Flurnummer 581, Flurnummer 582, Flurnummer 583, Flurnummer 584. |
Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 07.12.2023 im Maßstab (1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.
Ziel der Planung ist es, unter Würdigung der aktuellen Rechtsprechungen den kontinuierlichen Anfragen nach Bauplätzen gerecht zu werden. Die Gemeinde Himmelstadt will mit der Aufstellung des Bebauungsplans dem Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen und der Abwanderung junger Familien vorbeugen.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ öffentlich bekannt zu machen.
Die Einstellung aller diesbezüglichen vorangegangenen Bauleitverfahren ist ebenfalls bekannt zu machen.
Beschluss 4:
Der Gemeinderat beauftragt die ARZ INGENIEURE mit der Betreuung des Bauleitverfahrens „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im Regelverfahren.
Diskussionsverlauf:
Verwiesen wird darauf, dass der maßstäbliche Lageplan online einsehbar ist.
Beschluss:
Beschluss 1:
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechungen zur Anwendbarkeit des § 13 b BauGB beschließt der Gemeinderat, den Beschluss vom 29.07.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzuheben.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Beschluss:
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im Regelverfahren.
Die bereits durchgeführte formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gemäß § 13b BauGB wird als frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB im künftigen Regelverfahren „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ gewertet.
Der Planungsumgriff umfasst folgende Grundstücke:
| Flurnummer 572/2 (ehemalig Mausberg II) Flurnummer 463, Teilfläche Flurnummer 565/1, Teilfläche Flurnummer 566, Teilfläche Flurnummer 567, Teilfläche Flurnummer 568, Flurnummer 569, Flurnummer 570, Flurnummer 571, Flurnummer 572, Flurnummer 573, | Flurnummer 574, Flurnummer 575, Flurnummer 576, Flurnummer 577, Flurnummer 578, Flurnummer 579, Flurnummer 580, Flurnummer 581, Flurnummer 582, Flurnummer 583, Flurnummer 584. |
Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden maßstäblichen Lageplan mit Stand vom 07.12.2023 im Maßstab (1:1.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.
Ziel der Planung ist es, unter Würdigung der aktuellen Rechtsprechungen den kontinuierlichen Anfragen nach Bauplätzen gerecht zu werden. Die Gemeinde Himmelstadt will mit der Aufstellung des Bebauungsplans dem Bedürfnis nach Wohnbauplätzen Rechnung tragen und der Abwanderung junger Familien vorbeugen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Beschluss:
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ öffentlich bekannt zu machen.
Die Einstellung aller diesbezüglichen vorangegangenen Bauleitverfahren ist ebenfalls bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Beschluss:
Beschluss 4:
Der Gemeinderat beauftragt die ARZ INGENIEURE mit der Betreuung des Bauleitverfahrens „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ im Regelverfahren.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit 22:37 Uhr wird die Sitzung unterbrochen und am folgenden Tag, Freitag 08.12.2023, fortgesetzt.