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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

Mitteilungspflicht für beitragspflichtige Baumaßnahmen

Nach Artikel 5 Absatz 2a Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes sind Grundstückseigentümer verpflichtet, unaufgefordert beitragsrelevante Veränderungen auf ihrem Grundstück der Gemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen zu melden. Beitragsrelevante Veränderungen sind zum Beispiel:

  • Neubau eines Wohnhauses
  • Neubau von gewerblich genutzten oder nutzbaren Gebäuden
  • Erweiterung von Gebäuden wie z. B. Anbauten (auch Wintergärten) und Aufstockungen
  • Ausbau oder weiterer Ausbau des Dachgeschosses/des Spitzbodens
  • Garagen und Nebengebäude mit Trinkwasseranschluss und/oder Schmutzwasseranschluss
  • Umnutzung bisher beitragsfreier Gebäude (z. B. Scheune) oder Gebäudeteile in Wohnraum oder zu gewerblichen Zwecken

Sofern Ihre Baumaßnahme schon fertig gestellt ist, bitten wir Sie um Rückmeldung bis 16.03.2026. Bei späterer Fertigstellung bitten wir Sie um umgehende Meldung.

Wir weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Meldepflicht den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erfüllen kann.

Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit der Verwaltung in Verbindung.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Herr Keller: 0 93 64 / 80 72-57

Frau Korn: 0 93 64 / 80 72-59

Sie können Ihr Anliegen auch an unsere Mailadresse post@vgem-zellingen.de senden.

Auf unserer Homepage können sie sich entweder unter dem Link

https://www.vgem-zellingen.info/eigene_dateien/aktuell/2018/august/

meldung_beitragsrelevanter_baumassnahmen.pdf oder unter der Rubrik "Bürgerservice Online" -> "Vordrucke und Formulare" -> "Meldung beitragsrelevanter Baumaßnahmen" ein Formblatt herunterladen und dort Ihre Angaben machen.