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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Annahme für holziges Schnittgut

Die Annahme für holziges Schnittgut und Reisig findet immer jeden 2. Samstag (jeweils ungerade KW) auf dem ehemaligen GÜSA-Gelände, Thüngersheimer Straße statt.

Öffnungszeiten: 11.00 – 12.00 Uhr

Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenommen.

Um Beachtung wird gebeten.

Karl Gerhard
1. Bürgermeister