Am Freitag, den 23.Februar 2024 findet um 19.00Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Retzstadt statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Berichte Jagdvorsteher/Schriftführer/Kassier |
| 3. | Bericht Kassenprüfer/Entlastung Vorstandschaft |
| 4. | Information Wegebau/Heckenpflege 23/24 |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung 2024, Abstimmung. |
| 6. | Beschlussfassung Antrag Änderung Pachtvertrag Bogen 3 |
| 7. | Wünsche und Anträge, Sonstiges |
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst beschäftigte volljährige Person oder auch durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Bei erstmaliger Teilnahme an der Versammlung ist ein amtlicher Nachweis zu erbringen. Besitzveränderungen sind ebenfalls anzuzeigen.