Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges „Verbindungsweg Lohweg – Oberer Espenloh“, Gemarkung Retzbach.
Der Markt Zellingen beabsichtigt gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 06.02.2024 die Einziehung des südöstlichen Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges „Verbindungsweg Lohweg – Oberer Espenloh“, Fl-Nr. 4793 der Gemarkung Retzbach, beginnend am Espenlohweg (Fl.-Nr. 4150), km 0,000, endend an der Querung des Mittleren Espenlohwegs (Fl.-Nr. 4760 und 4837), km 0,235. Die Einziehung soll mit Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Markt Zellingen“ erfolgen.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht. Die für die Einziehung maßgeblichen Unterlagen liegen für die Dauer von drei Monaten vom 26.02.2024 bis zum 27.05.2024 innerhalb der Geschäftszeiten aus bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, Neubau 2. OG, Zimmer 29, 97225 Zellingen. Während der Dauer der Auslegung können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info eingesehen werden.