Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 14.03.2025, findet um 19.00 Uhr im Weinhaus Benediktusberg in Retzbach die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Retzbach statt.
Tagesordnung:
Anträge, die einer Abstimmung bedürfen, sind bis spätestens zum 08.03.2025 bei der Vorstandschaft einzureichen. Alle Jagdgenossen sind zu dieser Mitgliederversammlung herzlich eingeladen.
Anmerkung:
Es liegt ein Jagdkataster, bestehend aus den anwesenheitsberechtigten Jagdgenossen und deren bejagbaren Grundstücksflächen mit Stand vom 31.01.2017 vor. Spätere Besitzveränderungen sind nachzuweisen.
| Bei der Beschlussfassung kann sich jeder Jagdgenosse vertreten lassen: | |
| a) | Ohne Vollmacht durch seinen Ehegatten, einen volljährigen Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder) oder durch eine, in seinem Dienst stehende, ständige beschäftigte, volljährige Person (diese müssen keine Jagdgenossen sein). |
| b) | Mit Vollmacht durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Es ist nur eine Vollmacht zulässig. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Bei erstmaliger Teilnahme ist ein amtlicher Nachweis zu erbringen. |