Am Freitag, den 20.Februar 2026 findet um 19.30Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Retzstadt statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Berichte Jagdvorsteher/Schriftführer/Kassier |
| 3. | Bericht Kassenprüfer/Entlastung Vorstandschaft |
| 4. | Information Wegebau/Heckenpflege 25/26 |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung 2026, Abstimmung. |
| 6. | Wünsche und Anträge, Sonstiges |
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst beschäftigte volljährige Person oder auch durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Bei erstmaliger Teilnahme an der Versammlung ist ein amtlicher Nachweis zu erbringen. Besitzveränderungen sind ebenfalls anzuzeigen.