| Flurbereinigungsgenossenschaft | Stadelhofen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG) |
| Stadt | Karlstadt |
| Landkreis | Main-Spessart |
| VKZ | 742832 |
Bekanntmachung und Ladung
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Stadelhofen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
eingeladen.
| Versammlungsort: | Stadelhofen, Alte Schule |
| Versammlungszeit: | Montag, den 16.03.2026 um 19:00 Uhr |
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Stadelhofen |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Satzungsänderung |
| 4. | Allgemeine Aussprache |
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Stimmrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.