Lageplan ohne Maßstab
Übersichtskarte ohne Maßstab
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Himmelstadt
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.02.2026 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 10. Flächennutzungsplanänderung gefasst.
Anlass und Ziel der Planung
Die Gemeinde beabsichtigt, über die bestehenden Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen sowie deren geplante Erweiterung hinaus zusätzliche Flächen für Windenergieanlagen zu schaffen. Für die Realisierung dieser Anlagen ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich der 10. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 9182, 9199, 9200, 9201, 9202, 9203, 9204, 9205, 9206, 9207, 9208, 9209, 9210, 9211, 9212, 9213, 9214, 9216, 9217, 9218, 9332, 9333, 9336 und eine Teilfläche der Fl.Nr. 9288 der Gemarkung Himmelstadt mit einer Fläche von insgesamt ca. 16,6 ha.
Der Geltungsbereich der 10. Flächennutzungsplanänderung ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden Lageplan mit Stand vom 28.01.2026 (Maßstab 1:5.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.
Die Bekanntmachung sowie der räumliche Geltungsbereich zur 10. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt kann auf der Internetseite unter www.vgem-zellingen.info/seite/vg/main-spessart/0802:4736/-/Aktuelle_Bauleitplanverfahren.de sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter
www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.
Zudem liegt der Lageplan des Geltungsbereichs während der allgemeinen Dienststunden,
(Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 - 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 - 18.30 Uhr) in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.