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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Jugendschöffen gesucht

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An manchen Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Die Amtsdauer der derzeitigen Jugendschöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Daher sucht das Amt für Jugend und Familien des Landkreises Main-Spessart Personen, die im Landkreis wohnen und Interesse haben, für die Amtszeit von 2024 bis 2028 als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilzunehmen. Jugendschöffen sollen zum 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch keine 70 Jahre alt sein.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Die Zahl der Jugendschöffen ist so bemessen, dass jeder voraussichtlich zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird.

Die Tätigkeit als Jugendschöffe erfordert eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung. Dies kann sich aus beruflicher wie ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Engagement im schulischen Bereich sowie aus privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit ergeben.

Das Amt als Jugendschöffe ist ein Ehrenamt. Es wird kein Gehalt oder Entgelt bezahlt. Die Jugendschöffen haben aber einen Anspruch auf Entschädigung.

Personen, die an der Ausübung des Jugendschöffenamtes interessiert sind, können sich bis spätestens 20. März 2023 beim Amt für Jugend und Familien Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, schriftlich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Aus diesen Bewerbungen trifft dann der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Main-Spessart seine Auswahl, die dem für die Wahl zuständigen Amtsgericht übermittelt wird. Folgende Angaben sind bei der Bewerbung zwingend erforderlich: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer, Kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, eventuell frühere Schöffentätigkeit, Telefonnummer.

Für die Bewerbung soll das einheitliche Bewerbungsformular unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ verwendet werden.

Auskünfte erteilt Herr Götz vom Amt für Jugend und Familien Main-Spessart unter der Telefonnummer 0 93 53 / 793 - 1516.