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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurneuordnung Wiesenfeld 5

Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart

Gz. LD-A/A3 - A 7533 - 2493

Bekanntmachung und Ladung

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält am Mittwoch,

29. März 2023, um 19:00 Uhr, in Wiesenfeld in der Waldsassenhalle (Hausener Straße 26, 97753 Karlstadt) eine

Informationsversammlung

über die Durchführung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz in Wiesenfeld ab. Die Flurneuordnung wird anlässlich des Baus der (plan­festgestellten) Ortsumgehung Wiesenfeld durchgeführt. Vorhabenträger des Baus der Ortsumgehung ist die Stadt Karlstadt.

Zur Informationsversammlung werden alle Bürger eingeladen, die insbe­sondere im Einwirkungsbereich bzw. den angrenzenden Gewannen der geplanten Ortsumgehung sowie in sonstigen betroffenen Bereichen (Aus­gleichsmaßnahmen) Grundeigentum haben.

Die Ladung richtet sich auch an die Bürger und Grundeigentümer, die keine Landwirte sind sowie die Pächter landwirtschaftlicher Flächen. Auf­grund des Baus der Ortsumgehung ist eine sinnvolle Neuordnung der im Trassen- und angrenzenden Bereich gelegenen Flurstücke erforderlich. Die Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter sollen an der Neuordnung inten­siv mitwirken. Zum weiteren Verfahrensablauf ist daher wünschenswert, dass möglichst viele Grundeigentümer der Einladung zur Informationsver­sammlung folgen.

In der Versammlung wird insbesondere über den Sinn und Zweck des Ver­fahrens, über den grundsätzlichen Verfahrensablauf, über die voraussicht­lich anfallenden Kosten und deren Finanzierung, über Entschädigungen durch den Vorhabenträger (Stadt Karlstadt) sowie über das voraussicht­liche Verfahrensgebiet aufgeklärt.

Für eine Aussprache bzw. Beantwortung von Fragen besteht ausreichend Gelegenheit.

Zu der Versammlung sind auch die Stadt Karlstadt, das Landratsamt Main-Spessart, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt und die landwirtschaftliche Berufsvertretung eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des Verfahrens Auf­schluss zu geben.

Würzburg, 20.02.2023
Stefan Mehlig
Baurat