Aus gegebener Veranlassung darf erneut auf die bestehende Anleinpflicht für große Hunde (ab einer Schulterhöhe von 50 cm) in allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen verwiesen werden.
Den Hundehalter kann gemäß den erlassenen Satzungen aller Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen für diese Ordnungswidrigkeit eine Strafe auferlegt werden.
Ausnahmen gelten nur für Blindenführhunde und im Einsatz befindliche Diensthunde der öffentlichen Verwaltungen.
Auch mit kleineren Hunden sollten verantwortungsbewusste Hundehalter im Begegnungs-verkehr mit Kindern, Spaziergängern, Radfahrern und Reitern Acht geben und ihre Tiere kurzzeitig an die Leine nehmen.
Die jeweiligen Verordnungen der Gemeinden, liegen im Ordnungsamt in Zimmer Nr. 2, zur Einsicht bereit.