im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt
1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Herrn Ernst Schneider von der Main-Post, Schriftführerin Sandra Gerhard, Kämmerer Herrn Julian Popp, sowie die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Der Gemeinderat Michael Eisenbacher ist entschuldigt. Der Gemeinderat Burkard Schmitt verspätet sich etwas.
Der Vorsitzende gratuliert den Gemeinderäten Andreas Stark zu seinem Geburtstag am 08.02.2024 und Herrn Burkard Schmitt zu seinem Geburtstag am 06.02.2024.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
| 1. | Sitzungsniederschrift vom 11.01.2024 und 25.01.2024; Genehmigung |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 11.01.2024 ohne Änderung
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Gemeinderat Andreas Stark enthält sich der Abstimmung, da er an der Sitzung nicht anwesend war.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 25.01.2024 ohne Änderung
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Die Gemeinderatsmitglieder Regina Röthlein und Stefan Hebig enthalten sich der Abstimmung, da sie an der Sitzung nicht anwesend waren.
| 2. | BA 2024001; Hauptstr. 28, Fl. Nr. 264, Gemarkung Retzstadt Nutzungsänderung und Umbau des ehemaligen Bankgebäudes einschl. des Nebengebäudes in ein Zweifamilienwohnhaus Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung und den Umbau des ehemaligen Bankgebäudes, einschließlich des Nebengebäudes, in ein Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Hauptstr. 28, Fl. Nr. 264 der Gemarkung Retzstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Durch die geplante Baumaßnahme sollen im vorhandenen Gebäude zwei Wohneinheiten entstehen (1. Wohneinheit: Erdgeschoss Hauptgebäude, 2. Wohneinheit: Obergeschoss Hauptgebäude und Erdgeschoss Nebengebäude). Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung und zum Umbau des ehemaligen Bankgebäudes, einschließlich des Nebengebäudes, in ein Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Hauptstr. 28 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planungsunterlagen.
Aus dem Gemeinderat kommt die Frage auf, ob in dem neuen Antrag planerische Änderungen oder nur textliche Änderungen vorgenommen wurden.
Der Vorsitzende erklärt, dass wesentliche Änderungen in der Nutzung der Räumlichkeiten vorgenommen wurden.
Des Weiteren kommt die Frage aus dem Rat auf, welche Einflussmöglichkeiten seitens der Gemeinde bestehen, falls der Antragsteller von seiner neu beantragten Nutzungsänderung abweicht. Hier könnte dann eine Einwirkung auf die Ämter stattfinden, so 1. Bürgermeister Karl Gerhard.
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung und zum Umbau des ehemaligen Bankgebäudes, einschließlich des Nebengebäudes, in ein Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Hauptstr. 28 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 3. | BA 2024002; Unterdorfstr. 34, Fl. Nr. 367, Gemarkung Retzstadt An- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses, Errichtung einer zweiten Wohnung Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Bauherren planen den Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Anbau und Errichtung einer zweiten Wohnung auf dem Grundstück Unterdorfstr. 34, Fl. Nr. 367 der Gemarkung Retzstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Anbau und Errichtung einer zweiten Wohnung auf dem Grundstück Unterdorfstr. 34 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.
Diskussionsverlauf:
Der Rat nimmt Einsicht in die Planungsunterlagen.
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Anbau und Errichtung einer zweiten Wohnung auf dem Grundstück Unterdorfstr. 34 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 4. | Suedlink; Beteiligung im Planfeststellungsverfahren Hochspannungsleitung Brunsbüttel-Großgartach; Abschnitt E1 Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Unterlagen zur Stellungnahme vorgelegt. Der betreffende Streckenabschnitt führt von der Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen über das Gemeindegebiet der Gemeinde Retzstadt und des Marktes Zellingen zur Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg. Bei der Trassenführung im Bereich der Gemeinde Retzstadt wurde die damalige Bauleitplanung des Bebauungsplanes „Point“ berücksichtigt und die Trassenführung östlich des Baugebiets vorgesehen. Im Rahmen der Fachplanung wurde zum Vorhaben eine Stellungnahme abgegeben. Neue Erkenntnisse liegen der Verwaltung nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Retzstadt hat die Planunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis genommen. Gegen das Planfeststellungsverfahren werden keine Einwendungen erhoben.
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende informiert, dass mit den Arbeiten in der Gemeinde Retzstadt punktuell im August 2024 begonnen werden soll. Hier wird voraussichtlich mit der Spülbohrung zur Unterquerung des Ehrenforst begonnen. Aktuell werden archäologische Untersuchungen Richtung Gramschatz durchgeführt.
Der Betreiber Tennet hat allerdings bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Notarverträge mit den Eigentürmern durchgeführt.
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeinde Retzstadt hat die Planunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis genommen. Gegen das Planfeststellungsverfahren werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 5. | Gemeindlicher Baumbestand; Vergabe Baumkataster und Kontrolle; Beratung und Beschlussfassung; |
Sachverhalt:
Der gemeindliche Baumbestand muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Die Gefahr, dass herabstürzende Äste oder umfallende Bäume Passanten verletzen ist zu minimieren.
Hierzu muss als erstes ein Baumkataster erstellt werden.
Es werden alle von der Gemeinde gewünschten Bäume erfasst und digitalisiert.
Diese Daten werden dann auch im GIS System der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hinterlegt.
Anschließend werden die Bäume kontrolliert und eine Bearbeitungsempfehlung für jeden einzelnen Baum erstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wurden drei Unternehmen angefragt.
Bei einem Umfang von 200 Bäumen kommen folgende Kosten zusammen.
| Tilia Baumpflege GmbH & Co. KG, Hauptstraße 76, | ||
| 97839 Esselbach |
| 2.502,57 € brutto |
| Anschließende Regelkontrolle | ||
| pro Baum | 5,36 € brutto | 1.072,00 € brutto |
| Gesamt: |
| 3.574,57 € brutto |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Retzstadt vergibt den Auftrag für das Baumkataster und die Regelkontrolle der gemeindlichen Bäume an die Firma tilia Baumpflege GmbH & Co. KG, Hauptstraße 76 in 97839 Esselbach, zum Angebotspreis bei 200 Bäumen von 3.574,57 € brutto, laut Angebot vom 06.02.2024. Abgerechnet wird die tatsächliche Anzahl der Bäume.
Diskussionsverlauf:
Auf Nachfrage teilt der Vorsitzende mit, dass es sich bei der angegebenen Stückzahl von 200 Bäumen um eine Schätzung der Bäume im Ortsgebiet handelt.
Weiter teilt er mit, dass der Markt Thüngen ebenfalls einen Auftrag über ihre Baumkataster an die Firma Tilia Baumpflege GmbH & Co. KG vergeben hat.
Der Vorsitzende spricht sich für die Erstellung eines Baumkatasters und somit einer Vergabe des Auftrages aus, damit die Gemeinde bei eventuell auftretenden Schäden abgesichert ist.
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt vergibt den Auftrag für das Baumkataster und die Regelkontrolle der gemeindlichen Bäume an die Firma tilia Baumpflege GmbH & Co. KG, Hauptstraße 76 in 97839 Esselbach, zum Angebotspreis bei 200 Bäumen von 3.574,57 € brutto, laut Angebot vom 06.02.2024. Abgerechnet wird die tatsächliche Anzahl der Bäume.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 6. | Kurze Anfragen |
- Keine –
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:50 Uhr.
Nichtöffentliche Sitzung:
Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.