Die Wahlleiter der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
der Wahl des Gemeinderats
und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
am 08.03.2026
in den Gemeinden Himmelstadt, Retzstadt, Thüngen sowie Zellingen
Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den jeweiligen Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:
| - | Durch Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen www.vgem-zellingen.info |
| - | Durch Anschlag am Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen |
| - | Durch Anschlag am Rathaus Himmelstadt, Kirchplatz 3, 97267 Himmelstadt |
| - | Durch Anschlag am Rathaus Thüngen, Planplatz 6, 97289 Thüngen |
| - | Durch Anschlag am Rathaus Retzstadt, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt |
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet. Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen www.vgem-zellingen.info
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen. Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung. Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.