Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 19.12.2024 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Mögliche Änderung der Behandlung des städtebaulichen Mehraufwandes für die noch straßenausbaubeitragsrechtlich abzurechnenden Straßen Schulstraße/Moosdreieck, Burg- und Webergasse, Mühlgasse und Zusamstraße
Beschluss: Die Beschlüsse vom 08.05.2012 (TOP 3, 57. MGR-Sitzung), 06.10.2016 (TOP 5, 43. MGR-Sitzung und 19.12.2019 (TOP 5, 101. MGR-Sitzung) werden aufgehoben. Der städtebauliche Mehraufwand zum Ausbau der Schulstraße, des Moosdreiecks, der Burggasse, der Webergasse, der Mühlgasse und der Zusamstraße wird fiktiv an die Anlieger der Anlagen weitergegeben. 60 Prozent der Kosten werden durch die Städtebauförderung der Regierung von Schwaben getragen, die restlichen Mehrkosten werden im Rahmen der Kostenerstattungsanträge der Straßenausbaubeiträge der vorig genannten Anlagen an die Regierung von Schwaben berücksichtigt. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)
Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller
Beschluss: Der Markt Zusmarshausen ersucht den Regionalverband Donau-Iller, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Bürger des Marktes Zusmarshausen mit seinem Kernort und seinen Ortsteilen, insbesondere den, dem Vorranggebiet besonders nahe liegenden Ortsteilen Gabelbachergreut, Gabelbach und Vallried so gut wie möglich zu schützen.
Darüber hinaus hat der Markt Zusmarshausen folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller:
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass mehrere Ortsteile durch die Schnittstelle beider regionaler Planungsverbände zusätzlich belastet sind.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer massiven Verdichtung der Windkraftanlagen in diesem Gebiet kommen sollte.
(Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 1)
Bauleitplanung Markt Jettingen-Scheppach
Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Am Kiesweg" OT Ried,
frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Am Kiesweg“ OT Ried des Marktes Jettingen-Scheppach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)