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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 1/2026
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus dem Marktgemeinderat - Beschlüsse aus der 125. Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.11.2025

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 16.12.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Erlass einer Klarstellungssatzung für die Flur-Nr. 1055 Gmkg. Wörleschwang

Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die Klarstellungssatzung „Teilfläche Grundstück Flur-Nr. 1055“, Gemarkung Wörleschwang in der Fassung vom 11. November 2025 als Satzung. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Bebauungsplan Nr. 64 "Nördlich und südlich der Straße Breitwies im OT Wörleschwang"

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan

Beschluss 1: Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang“. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1053, 1062, 1061 und 1060 sowie die Teilflächen mit den Flur-Nrn. 1059 und 1055, jeweils Gemarkung Wörleschwang. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 2: Der Abstand soll von den ursprünglichen 5 Metern auf 3 Meter reduziert werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 3 / Nein 11 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)

Bebauungsplan Nr. 64 "Nördlich und südlich der Straße Breitwies im OT Wörleschwang"

Veränderungssperre zum Bebauungsplan

Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt zur Sicherung der Planung im räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang“ gemäß § 14 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre. Die Veränderungssperre beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1053, 1062, 1061 und 1060 sowie die Teilflächen mit den Flur-Nrn. 1059 und 1055, jeweils Gemarkung Wörleschwang. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen. (Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 1)

Bebauungsplan Nr. 64 "Nördlich und südlich der Straße Breitwies im OT Wörleschwang"

Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3,4 Abs. 1 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang“ in der Fassung vom 11. November 2025 mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Das frühzeitige Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang“ in der Fassung vom 11. November 2025 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mindestens für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen

Beschluss 1: Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Küchentrakt entsprechend der Variante (1) geändert werden soll. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 2)

Beschluss 2: Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Wärmeversorgung wie bisher im Entwurf vom 18.09.2025 über eine Wärmepumpe vorgesehen war, erfolgen soll. (Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 3)

Beschluss 3: Der Marktgemeinderat beschließt, dass eine Kühlung der Räumlichkeiten weiter mitgeplant werden soll. Die Kühlung soll durch die Erweiterung der dezentralen Lüftungsgeräte erfolgen. Folgende Räumlichkeiten sollen dabei berücksichtigt werden:

-Gruppenräume

-Mehrzweckraum

(Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 2)

Sedimentbecken am Rothsee

Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Förderzusage den Bau der Sedimentbecken am Rothsee. (Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 4)

Städtebauförderung in Zusmarshausen – Bedarfsmitteilung

Beschluss 1: Der Ansatz i.H.v. 1.000.000,--€ für den Ausbau der Kapellenstraße soll für das Jahr 2026 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 2: Der Ansatz i.H.v. 250.000,--€ für die Sanierung der Gebäudehülle des Alten Pfarrhofes in Zusmarshausen soll für das Jahr 2026 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 3: Der Ansatz i.H.v. 25.000,--€ für das kommunale Förderprogramm zum Sanierungsgebiet „Alter Ortskern“ soll für das Jahr 2026 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 4: Der Ansatz i.H.v. 10.000,--€ für die Sanierungsbetreuung soll für das Jahr 2026 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem beigefügten Entwurf (Anlage 5) der Absichtserklärung zur Realisierung eines Regionalbahnhaltes im Zuge des Bahnprojektes Ulm – Augsburg mit der DB InfraGO AG sowie der Fa. CHEFS CULINAR Süd GmbH & Co. KG zu. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt die Absichtserklärung zu unterzeichnen. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 2)