Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 25.02.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber" - Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt für die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ eingegangenen Stellungnahmen die Anpassungen entsprechend der Synopse und den gefassten Einzelbeschlüssen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauBG keine Stellungnahmen zum Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ vorgebracht.
(Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0)
Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber" - Billigung und Beschluss Erneute Auslegung und Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat billigt den fortgeschriebenen Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 - Beim Bergweber“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B) jeweils in der Fassung vom 22.11.2024.
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, insbesondere die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
Anträge aus den Bürgerversammlungen 2024
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt weitere Alternativ-Hochwasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten und diese im Marktgemeinderat zu präsentieren unter der Voraussetzung, dass die bereits eingeleiteten Untersuchungen keine oder zu wenig Aussicht auf einen ganzheitlichen Hochwasserschutz in Gabelbach gewährleisten. (Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0 - damit ist der Antrag angenommen).
Beschluss: Über das Dammbauwerk in Gabelbach soll in einer kommenden Sitzung des Marktgemeinderates erneut abgestimmt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 1 / Nein 17 - somit ist der Antrag abgelehnt.)
Beschluss: Im ersten Quartal jeden Jahres soll der aktuelle Stand des präventiven Hochwasserschutzes im gesamten Marktgemeindegebiet in einer Marktgemeinderatssitzung erörtert werden.
Die getroffenen Beschlüsse sollen dargestellt werden, um den lokalen Hochwasserschutz weiterzuverfolgen und darzustellen.
Neben der Hochwassersituation soll in derselben Sitzung der Katastrophenschutz ebenfalls behandelt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0 - damit ist der Antrag angenommen.)
Freiwillige Feuerwehr Vallried - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
Beschluss: Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn J.R. als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vallried und Herrn R.R. als dessen Stellvertreter. Die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen wurden bereits besucht (Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0).
Bauleitplanung Markt Dinkelscherben
Einbeziehungssatzung "Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gemarkung Häder"
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis von der Bauleitplanung Einbeziehungssatzung „Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder“ des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken. (Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)
Bauleitplanung Markt Welden
Bebauungsplan Nr. 35 "Welden West, Teil 1" (fortgeschriebener Entwurf)
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
(Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0)
Mitgliedschaft im TVABS
Beschluss: Der Marktgemeinderat begrüßt die Erweiterung der touristischen Bedeutung und stimmt der Mitgliedschaft im TVABS zu.
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 einzustellen.
In drei Jahren ist dem KGV ein Rechenschaftsbericht vorzulegen.
(Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0)