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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 10/2026
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Kommunalwahl am Sonntag, 08.03.2026

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am Sonntag, 08. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In knapp 70 Landkreisen und etwa 2.050 Städten und Gemeinden werden die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie Landräte, Erste Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt.

Ihre Stimme bei dieser Wahl ist überaus wichtig, denn die Gremien der Kommunen entscheiden über viele Fragen, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen. Hier geht es um konkrete Projekte und Entscheidungen vor der eigenen Haustüre. Sie haben mit Ihrer Stimme die Möglichkeit, direkt Einfluss auf künftige Entwicklungen in der Marktgemeinde Zusmarshausen und im Landkreis Augsburg zu nehmen.

Gerade Kommunalwahlen ermöglichen den Wählerinnen und Wählern ganz gezielt die Persönlichkeiten auszusuchen, denen Sie für die kommenden sechs Jahre ihr Vertrauen schenken möchten. Um den westlichen Landkreis zu stärken, sind Ihre Stimmen besonders für die Bewerberinnen und Bewerber aus unserer Region bei den Kreistagswahlen wichtig.

Bei der Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats hat jede/r Wähler/-in 1 Stimme. Bei der Wahl des Marktgemeinderates können insgesamt 20 Stimmen und bei der Kreistagswahl 70 Stimmen vergeben werden. Bitte nutzen Sie diese auch.

Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Falls Sie am Wahlsonntag verhindert sein sollten, haben Sie noch bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr, die Möglichkeit Briefwahlunterlagen im Rathaus abzuholen. Bitte bringen Sie dazu Ihr ausgefülltes Wahlbenachrichtigungsscheiben mit.

Jede einzelne Stimme ist ein klares Signal für Demokratie und Demokratie lebt vom Miteinander und dem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Wählen ist Ihr Recht. Ich bitte Sie deshalb ganz herzlich: Gehen Sie am 08. März 2026 zur Wahl – für die Marktgemeinde Zusmarshausen, für den Landkreis Augsburg – und für sich selbst.

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister