Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 16.03.2023 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Gewerbegebiet Wollbach"- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss: Der Marktgemeinderat billigt die Fassung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wollbach mit dem Planstand vom 09.02.2023 (liegt dem Protokoll als Anlagenkonvolut 3 bei) incl. sämtlicher Anlagen (darunter auch die schalltechnische Untersuchung des TÜV Süd vom 19.01.2023) mit den heute beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. (Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)
Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Artikel 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i.V.m. Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
Beschluss 1: Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Iller folgende Stellungnahme abzugeben:
„Die Planungen zur Nutzung der Windkraft im Bereich der Marktgemeinden Jettingen-Scheppach und Zusmarshausen auf der Südseite der Autobahn A 8 werden vom Markt Zusmarshausen unterstützt.“ (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 9 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)
Beschluss 2: Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Iller folgende Stellungnahme abzugeben:
In der Begründung zu Plansatz N(4) und G(5) steht zu lesen: „Die Verringerung der Reisezeit für den Schienenpersonenfernverkehr im Abschnitt Ulm - [Augsburg] auf 26 Minuten ist Voraussetzung für die Einführung eines Deutschlandtaktes mit Einbindung der Verkehre in den Knoten [Stuttgart], Ulm, [Augsburg] und [München].“
Eine Festschreibung der Reisezeit auf 26 Minuten im angesprochenen Streckenabschnitt sollte im Regionalplanentwurf nicht zementiert werden. Im Gegenteil, eine Festlegung auf 26 Minuten Fahrzeit bedeutet, dass integrale Taktknoten (00/30) in Augsburg und Ulm nicht möglich sind. Bei einer längeren Fahrzeit sind deshalb teilweise bessere Anschlüsse des Fernverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs in Ulm und Augsburg zu erwarten.
Die im Zf3 (finaler Zielfahrplan) festgelegte, überzogen kurze, Fahrzeit von 26 Minuten zwischen Ulm und Augsburg konterkariert nicht nur die Ziele des integralen Taktfahrplans, sie bedeutet auch unnötige aufwändige, extrem teuere Ausbaumaßnahmen, wie kilometerlange Brücken- und Tunnelbauten, die Umwelt und Klima belasten.
Wir verweisen hier ausdrücklich auf eine Analyse zum Deutschlandtakt von Prof. Dr. Wolfgang Hesse (veröffentlicht im Eisenbahn-Revue International 1/2022).
In diesem Zusammenhang befürworteten wir nach wie vor einen an die Ziele des Integralen Taktfahrplans angepassten, moderaten Ausbau/Neubau der Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm. Insbesondere im Streckenabschnitt Augsburg Hauptbahnhof und Dinkelscherben Bahnhof ist ein Ausbau der Bestandsstrecke völlig ausreichend. Ein kompletter Neubau mit welcher Trassenführung auch immer, wird von uns weiterhin kategorisch abgelehnt. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1)