Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 07.03.2024 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Die Festsetzung in § 6 Abs. 2 Nr. 2 „…bei eingeschossiger Bebaubarkeit, wenn im Kellergeschoss lt. Bebauungsplan der Einbau von Aufenthaltsräumen (Art. 45 und 47 BayBO) zulässig ist zuzüglich 0,1…“ soll weiterhin bestehen bleiben.
(Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 4)
In der Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS) soll unter § 6 Abs. 3 Nr. 2 bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, auf die Grundstücksfläche im Innenbereich (§ 34 BauGB) abgestellt werden. (Alternativer Formulierungsvorschlag des Kommentars „Kommunales Ortsrecht“ von Parzefall/Ecker/Katzer).
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 3)
Es soll ein Artzuschlag gemäß § 6 Abs. 10 EBS für Grundstücke anfallen, die zu mehr als einem Drittel in Bezug auf die Nutzfläche gewerblich genutzt oder gewerblich nutzbar sind, erhoben werden.
(Abstimmungsergebnis: Ja 4 / Nein 13 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)
Es soll ein Artzuschlag gemäß § 6 Abs. 10 EBS für Grundstücke anfallen, die überwiegend, d.h. mehr als 50% in Bezug auf die Nutzfläche, gewerblich genutzt oder gewerblich nutzbar sind, erhoben werden.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 3)
Der Artzuschlag soll unter § 6 Abs. 10 EBS wie bisher 50 v. H. betragen. Eine Reduzierung im Vergleich zur alten Satzungsregelung erfolgt dementsprechend nicht.
(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1)
Die grundsätzliche Möglichkeit zur Schließung von Ablösevereinbarungen soll in der EBS weiter bestehen bleiben.
(Abstimmungsergebnis: Ja 5 / Nein 12 - Somit ist der Antrag abgelehnt)
Der Marktgemeinderat beschließt den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung entsprechend des heute vorliegenden Entwurfs mit den vorstehend beschlossenen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2024.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird mit der Ausfertigung und die Verwaltung mit der Bekanntgabe beauftragt.
(Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)
Aufstellungsbeschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 3)
Der Marktgemeinderat billigt den von Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ mit Begründung in der Fassung vom 25.01.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 3)
Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“, 2. Entwurf, des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Bedenken.
(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)
Beschluss: Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Matthias Scherer als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Steinekirch und Herrn Daniel Kastner als dessen Stellvertreter. Die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen wurden bereits besucht.
(Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)