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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Fälligkeit der Hundesteuer

Die Hundesteuer wird am 01. April 2026 zur Zahlung fällig. Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Hundesteuer termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.