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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 12/2026
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus dem Marktgemeinderat - Beschlüsse aus der 128. Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.01.2026

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 12.03.2026 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Gestaltungshandbuch zum Sanierungsgebiet Alter Ortskern

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem Gestaltungshandbuch (Anlage 1) und der vorgestellten Richtlinie (Anlage 2) zur Förderung privater Bauherren im Sanierungsgebiet „Alter Ortskern“ Zusmarshausen zu. Im weiteren Schritt soll eine Bürgerinformation stattfinden und die Veröffentlichung des Gestaltungshandbuches. Des Weiteren soll die Richtlinie ortsüblich bekanntgemacht werden.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)

Antrag der Gasthof Stern Verwaltungs KG auf Bezuschussung des denkmalschutzpflegerischen Mehraufwandes Gasthof Stern

Beschluss: Der denkmalschutzpflegerische Mehraufwand, der bei der Sanierung des Gebäudes Gasthof Stern, Wertinger Str. 8, 86441 Zusmarshausen, anfällt, soll vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit 5%, entspricht 10.000 Euro, bezuschusst werden.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)

20. Änderung des Flächennutzungsplanes "in sechs Teilbereichen" Markt Zusmarshausen

Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss 1:

Es sind keine grundsätzlichen wasserrechtlichen, bodenschutzrechtlichen, immissionsschutzfachlichen, verkehrlichen oder naturschutzfachlichen Belange berührt, wodurch die Anregung der Kenntnisnahme dient.

Das zuständige Wasserwirtschaftsamt wurde ordnungsgemäß am Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB beteiligt.

Im Änderungsbereich 5 ist die östliche Ortsrandeingrünung bereits dargestellt, welche sich darstellungsgemäß unter dem Planzeichen des räumlichen Geltungsbereiches befindet. Für die Bauleitplanung ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches essenziell, da auf diese Weise der Umgriff bzw. die Abgrenzung der Planung definiert wird. Durch die räumliche Ausdehnung der Gemeinbedarfsfläche zur Bereitstellung von Erweiterungsflächen für die Feuerwehr wird die Breite der Ortsrandeingrünung jedoch reduziert. Dies ist zum einen im Sinne der kommunalen Planungsziele vertretbar und zum anderen werden weitere Grünflächen im Osten dargestellt und freigehalten. Nach wie vor sind die Ortsrandeingrünung sowie Grünflächen im Osten dargestellt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

(Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 0)

Beschluss 2:

Gemäß der Anregung werden keine Einwände hervorgebracht, wodurch die Stellungnahme der Kenntnisnahme dient.

Die Hinweise betreffen Inhalte, die nicht Gegenstand einer Änderung des Flächennutzungsplans sind. Der Flächennutzungsplan stellt lediglich die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung dar, stellt die geplante Bodennutzung dar und trifft keine verbindlichen Regelungen oder Festsetzungen zu einem Vorhaben. Die abschließende Ausgestaltung zu Themen, wie Immissionsschutz, Bodenschutz sowie die Vorlage eines konkreten Bauvorhabens, ist damit kein Gegenstand der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans, sondern erfolgt erst im Zuge der weiteren Planungsschritte auf der Ebene eines Bebauungsplanes oder einer Baugenehmigung. Fortführend an den rechtskräftigen Planstand des Flächennutzungsplanes wird ein „Gewerbegebiet“ dargestellt, welches im Sinne einer gewerblichen Baufläche einzustufen ist, wodurch dem Hinweis Rechnung getragen ist. Der Hinweis dient der Kenntnisnahme. Eine Änderung der Planung ist daher nicht erforderlich.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)

Beschluss 3:

Die vorliegende Anregung bezieht sich auf die Stellungnahme zum Vorentwurf. Die Anregung vom 14. Juli 2025 wurde bereits im Rahmen der Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Auslegung zum Vorentwurf der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung vom 2. Oktober 2025 behandelt und abgewogen. An der Beschlussfassung vom 2. Oktober 2025 wird nach wie vor festgehalten.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)

Beschluss 4:

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen auf der Grundlage der Synopse und den gefassten Einzelbeschlüssen (Abwägungsbeschluss). Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)

20. Änderung des Flächennutzungsplanes "in sechs Teilbereichen" Markt Zusmarshausen

Feststellungsbeschluss

Beschluss: Der Marktgemeinderat stellt die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „in sechs Teilbereichen“ in der Fassung vom 15.01.2026 fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)

Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen - Bestätigung der Kommandanten und der Stellvertreter

Beschluss: Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Peter Rückert als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zusmarshausen. Die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen wurden bereits besucht.

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Thomas Forkl und Herrn Simon Schneider als gewählte Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zusmarshausen. Diese Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass innerhalb eines Jahres der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolviert wird.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)

Freiwillige Feuerwehr Streitheim - Bestätigung der Kommandanten und der Stellvertreter

Beschluss: Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Adrian Sigel als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Streitheim und Herrn Fabian Sippl als dessen Stellvertreter. Die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen wurden bereits besucht.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)

Markt Burtenbach - Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Bleiche II 1. Änderung und Erweiterung" - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bleiche II 1. Änderung und Erweiterung“ im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)