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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kläranlage: Was darf in die Toilette und was nicht

(Im Bild sieht man eine Verzopfung einer zerlegten Abwasserpumpe, welche zum Totalausfall der Pumpe führte)

Der Kanal und somit auch die Toilette ist kein Mülleimer. Leider aber wird er von manchen Bürgern als ein solcher genutzt. In der Kanalisation, in den Abwasserpumpstationen und in der Kläranlage begegnet man schon so einigem, was dort nicht hingehört. Aus dem Auge aus dem Sinn – für die Bürger, die das stille Örtchen als Müllhalde zweckentfremden, scheint die Sache mit dem Herunterspülen erledigt. Aber dieses Handeln hat oft weitreichende Konsequenzen: Häufig lösen derartige Fremdkörper in der Kanalisation Verstopfungen aus, die zu Rückstau im Kanal bis hin zu Überschwemmungen in Kellern führen können. Aber auch in den Abwasserpumpstationen und in der Kläranlage verursachen diese Fremdstoffe Störungen und Stillstand von Pumpen und Maschinen. Um die Abwasserentsorgung und die Abwasserreinigung aufrechtzuerhalten, müssen diese Störungen aufwendig und unter hohem Kostenaufwand behoben werden.

 

 

Große Probleme bereiten seit längerer Zeit wieder die immer beliebter werdenden feuchten Kosmetik- und Reinigungstücher. Diese Tücher (nicht verwechseln mit feuchtem Toilettenpapier) dürfen nicht über die Toilette bzw. über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden. Hier bitten wir die Entsorgungshinweise, welche auf der Verpackung angegeben sind zu beachten:

 

 

 

Folgendes gehört nicht in die Toilette:

  • Lebensmittelreste, Fette und Speiseöle
  • Arzneimittel, Chemikalien
  • Kleidungsstücke, Strumpfhosen, Putzlappen, Wischmopp, Putztücher, Folien, Feuchttücher
  • Tampons, Binden, Slipeinlagen, Kondome, Windeln, Ohrenstäbchen, Zahnseide, Rasierklingen
  • tierische Abfallstoffe, Kleintiersand, Katzenstreu
  • Altöl, Heizöl, Diesel, Benzin, Bremsflüssigkeit, Batteriesäure, Lacke, Verdünnungen
  • Giftstoffe, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel
  • Leere Schachteln und Verpackungen

Wer unerlaubte Stoffe in die Kanalisation einleitet, ist mit dem Druck auf die Spülung zwar seine „Probleme" erstmal los, belastet jedoch seine eigene Hausentwässerung und die Kanalisation und gefährdet neben den Pumpwerken auch die Kläranlage und somit auch unsere Gewässer. Deshalb bitten wir um eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle mit dem folgenden Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Toilette kein Mülleimer ist!