Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 27.03.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
21. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Zusmarshausen - Nahwärme Steinekirch - Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Zusmarshausen - Nahwärme Steinekirch
Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nahwärme Steinekirch“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)
21. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Zusmarshausen - Nahwärme Steinekirch - Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat billigt den ausgearbeiteten Vorentwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nahwärme Steinekirch“, in der Fassung vom 13.02.2025.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)
Konzept zur Erneuerung der Fahrzeugflotte im Bauhof
Beschluss: Der MGR steht dem Vorschlag zur Ersatzbeschaffung eines Schleppers grundsätzlich positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt im Haushalt 2025 einen Betrag i.H.v. 150.000,-- € vorzusehen und konkrete Angebote einzuholen.
(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)