Bis zum 02. Mai 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 01.01.2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Die Erklärung kann entweder elektronisch über ELSLTER (www.elster.de) oder auf Papier abgegeben werden. Die Vordrucke stehen im Finanzamt oder bei den Gemeindeverwaltungen zur Verfügung.
Einen Flyer dazu finden Sie unter www.zusmarshausen.de/aktuelles sowie weiter Infos unter www.grundsteuer.bayern.de