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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat in seiner Sitzung vom 03.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan, der eine Gesamtfläche von ca. 3.185 m² aufweist, umfasst die Flur-Nrn. 56/9, 56/10 und 56/11 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 373/4 (Godelstraße) der Gemarkung Gabelbach.

In der Sitzung vom 29.02.2024 hat der Marktgemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 29.02.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ des Marktes Zusmarshausen, der aus Planzeichnung (A) und Textlichen Festsetzungen (B) (jeweils i.d.F. vom 29.02.2024) besteht und dem eine Begründung (C) und ein Umweltbericht (D) (i.d.F. vom 29.02.2024) sowie eine Untersuchung der schalltechnischen Belange (i.d.F. vom 17.01.2023) beigefügt sind, wird in der Zeit vom

Montag, den 22.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 24.05.2024

im Internet auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen (www.zusmarshausen.de) unter Startseite / Aktuelles zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereitgestellt.

Ausgelegt werden:

  • Planzeichnung (A), in der Fassung vom 29.02.2024
  • Textliche Festsetzungen (B), in der Fassung vom 29.02.2024
  • Begründung (C) & Umweltbericht (D), in der Fassung vom 29.02.2024
  • Untersuchung der schalltechnischen Belange, Stand 17.01.2023
  • Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
  • Die in der schalltechnischen Untersuchung genannten Normen und Richtlinien
  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen beim Markt Zusmarshausen, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 11, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:

Montag bis Mittwoch

von 08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 16.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmern 01 und 02 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleit­planungs­portal/) unter dem Gemeindenamen: Zusmarshausen/ laufende Bauleitplanverfahren zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an patricia.goj@opla-augsburg.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern „Klima/Lufthygiene“, „Boden“, „Fläche“, „Wasser“, „Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt“, „Orts-/Landschaftsbild“, „Mensch“, „Kultur-/Sachgüter“
  • Untersuchung der schalltechnischen Belange mit der immissionsschutzrechtlichen Begut­ach­t­ung des Verkehrslärms
  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Umgang mit Oberflächen-/ Niederschlagswasser, Hochwasserschutz, Ent­wässerung / Abwasserentsorgung, Naturschutz / Eingrünung, Altlasten und Bodenschutz, Brandschutz.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender­an­gaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informa­tionen ent­nehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleit­pla­n­ver­fahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Zusmarshausen, 25.03.2024
gez.
Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister