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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 16/2023
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Naturpark "Augsburg - Westliche Wälder": Landwirte helfen dem Bläuling - Weitere Saumstreifen im Zusamtal gesucht

Landwirte helfen dem Bläuling - Weitere Saumstreifen im Zusamtal gesucht

Nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche Landwirte im Schmuttertal an der Saumstreifenaktion teilgenommen haben, wird das Projekt in diesem Jahr auch im Zusamtal, in den Gemarkungen Holzara, Breitenbronn und Ried, angeboten. Dazu stellt das Landratsamt Augsburg Mittel zur Verfügung.

Auf Projektflächen werden 2 Meter breite Saumstreifen entlang von Grabenrändern belassen. Diese bietet einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen wichtigen Lebensraum, insbesondere für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling, eine seltene Schmetterlingsart. Bei den Bläulingen im Zusamtal handelt es sich um bedeutende schwäbische Vorkommen außerhalb des voralpinen Hügellandes.

Für das Jahr 2023 können folgende Varianten angeboten werden:

Variante A): 2 m breiter Saumstreifen der bis zum 01.09.2023 ungemäht verbleibt, nach dem 01.09.2023 Mahd mit Abfuhr des Mähgutes (einschürige Variante); Vergütung: 0,19 €/m² (netto)

Variante B): Mahd bis Mitte Juni, danach Belassen eines 2 m breiten Saumstreifens der bis zum 01.09.2023 ungemäht verbleibt, nach dem 01.09.2023 Mahd mit Abfuhr des Mähgutes (zweischürige Variante); Vergütung: 0,14 €/m² (netto)

Jeder teilnehmende Betrieb erhält außerdem 75 € (netto) als Grundentlohnung für Rüst- und Wegezeiten.

Das Mähgut kann im landwirtschaftlichen Betrieb in den Futtermischwagen als Strukturfutter eingemischt oder bei nicht ganz alten Beständen, z.B. an Trockensteher, mit verfüttert werden. Möglich ist auch die Verwertung über eine Biogasanlage.

Prinzipiell können Saumstreifen auf allen Wiesen, die innerhalb des FFH-Gebiets Zusamtal liegen, gefördert werden. Ob Flächen außerhalb des FFH-Gebietes in die Förderung mit aufgenommen werden können, kann mit dem Naturparkverein im Einzelfall besprochen werden.

Von der Förderung ausgenommen sind Flächen, auf denen das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) mit Schnittzeitpunktauflage abgeschlossen wurde. Hier ist eine Förderung nach derzeitigem Stand leider nicht möglich. Möglich ist jedoch die Förderung von Saumstreifen z.B. bei Kulap O10 (Ökolandbau).

Interessent:innen wenden sich bitte bei An- oder Rückfragen an den MR Augsburg oder die Gebietsbetreuerin Annika Sezi (Tel. 0151 50793452, Naturpark Augsburg - Westliche Wälder e.V.). Die Abrechnung erfolgt über den Maschinenring Augsburg.