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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 16/2023
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 63. Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.03.2023

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 13.04.2023 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Neufassung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen

Beschluss 1: Der Ablösungsbetrag soll bei einem fehlenden Nachweis eines Stellplatzes pauschal von 7.500,00 € auf 10.000,00 € angehoben werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 9)

Beschluss 2: Der Ablösungsbetrag soll bei einem fehlenden Nachweis eines Stellplatzes pauschal von 7.500,00 € auf 15.000,00 € angehoben werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 8)

Beschluss 3: Der Ablösungsbetrag soll bei einem fehlenden Nachweis eines Stellplatzes pauschal von 7.500,00 € auf 12.500,00 € angehoben werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 7)

Beschluss 4: Einer Neufassung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen mit dem Zusatz der Erhöhung der Ablöse auf € 12.500,00 pro Stellplatz in der vorliegenden Form wird zugestimmt. (Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 5)

Vorberatung Haushalt 2023

Beschluss: Die Finanzierung des Defizits 2023 i. H. v. 4.193.500 € soll neben einer Rücklagenentnahme i. H. v. 2.193.500 € über einen Kredit i. H. v. 2.000.000 € erfolgen. Sollten sich am Haushalt noch Änderungen ergeben, sollen diese über die allgemeine Rücklage finanziert werden. Die Deckung des Defizits soll zuerst durch die allgemeine Rücklage erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 6)

Künftige Nutzungen des Festplatzes Flur Nr. 406 Gmkg. Zusmarshausen

Beschluss 1: Der Festplatz soll in seinen Nutzungen nicht beschränkt werden. Er soll weiterhin sowohl als Platz für einen Volksfestbetrieb, als Platz für Infrastruktur, als Veranstaltungsort für Großveranstaltungen und Märkte sowie als Parkplatzmöglichkeit, außerdem für Notwendigkeiten zum Schutz und zur Entwicklung des Rothsees zur Verfügung stehen. Es soll auch weiterhin eine Nutzung während der Nachtzeiten wie im bisherigen Umfang möglich sein. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)

Beschluss 2: Eine Nutzung auch nach 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr soll im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung geprüft werden. Zusätzlich soll geprüft werden, unter welchen Rahmenbedingungen Nutzungen von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr möglich sind. (Abstimmungsergebnis: Ja 0 / Nein 16)