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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 17/2025
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 110. Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.02.2025

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 15.04.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Investitionsprogramm Bau 2025 - 2028

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Investitionsprogramm 2025 – 2028 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Genossenschaft Nahwärme Steinekirch

Beschluss 1: Der Marktgemeinderat befürwortet den Anschluss des Vereinsheimes in der Vitusstraße 2, sowie des Feuerwehrgerätehauses und des Lagerhauses, in der Gänsangerstraße 5 – 7 an das Nahwärmenetz der Genossenschaft „Nahwärme Steinekirch“. Die Verwaltung wird beauftragt alle Schritte für eine Mitgliedschaft des Marktes Zusmarshausen in der Genossenschaft „Nahwärme Steinekirch“ einzuleiten.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 2: Der Marktgemeinderat befürwortet den Anschluss des Baugebiets Am Kreuzle in Steinekirch an das Nahwärmenetz der Genossenschaft „Nahwärme Steinekirch“. Die Verwaltung wird beauftragt alle Schritte für den Anschluss des Baugebietes mit dem Vorstand der Genossenschaft abzustimmen und das Vorhaben in der weiteren Erschließungsplanung vorzusehen.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2024

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben der laufenden Nummern 1 bis 21 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Antrag der CSU-Fraktion - Bildung einer Infrastrukturrücklage "Bahnhalt Zusmarshausen"

Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die Bildung einer Infrastrukturrücklage mit dem Titel „Bahnhalt Zusmarshausen“. Die Infrastrukturrücklage ist Bestandteil der allgemeinen Rücklage. Jährlich soll eine Zuführung aus dem kommunalen Haushalt unter der Haushaltsstelle 1.9101.9100 in Höhe von 500.000 €, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2025, geleistet werden. Die Mittel der Infrastrukturrücklage sollen auf einem eigenen Konto angelegt werden.

(Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 5)