Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 15.04.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen
Beschluss 1: Der Marktgemeinderat beschließt, dass zuerst die Besichtigung am 07.04.2025 stattfinden soll. Die Beschlussfassung zum Summenraumprogramm, soll somit auf den 15.04.2025 vertagt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 2 / Nein 14 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)
Beschluss 2: Der Marktgemeinderat beschließt das beigefügte Summenraumprogramm vom 12.03.2025.
(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 3)
Gemeinde Landensberg: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Bedenken.
(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)
Markt Dinkelscherben: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der „26. Änderung des Flächennutzungsplanes“ des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)