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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 18/2024
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 86. Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.02.2024

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 23.04.2024 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen §§ 3,4 Abs. 2 BauGB

(Gesamt-)Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen in der Synopse des Büros OPLA, Fassung vom 29.02.2024, gemäß den eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken (Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0)

Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 29.02.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt die o.g. Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 29.02.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt die o.g. Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

(Abstimmungsergebnis: Ja 19 / Nein 0)

Änderung Flächennutzungsplan für eine modulare 1-Feldhalle auf dem zu erneuernden Hartplatz als Sporthalle für Vereine und Vereinsveranstaltungen, Stadionstr. 3, Fl.Nr. 2672 Gmkg. Zusmarshausen

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt einer Änderung des Flächennutzungsplanes zum Schaffen von Baurecht für eine modulare 1-Feldhalle auf dem zu erneuernden Hartplatz als Sporthalle für Vereine und Vereinsveranstaltungen, Stadionstraße 3, Fl.Nr. 2672 Gmkg. Zusmarshausen zu.

Der Aufstellungsbeschluss ist bis spätestens 31.12.2025 zu fassen, wenn der Antragsteller an seiner o.g. Planung festhält. Eine Regelung zur Kostentragung ist mit dem Antragsteller vor dem Entstehen von Kosten zu treffen. (Abstimmungsergebnis: Ja 20 / Nein 0)

Erlass einer Plakatierungsverordnung

Beschluss 1: Der Markt stellt sechs Wochen vor Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren und Volks- und Bürgerentscheiden ihm gehörende Anschlagtafeln (Sammelanlagen) an bestimmten Standorten im Kernort Zusmarshausen den politischen Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Antragsteller von Volks- und Bürgerbegehren kostenfrei zur Verfügung.

In den Ortsteilen dürfen politische Parteien und Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Antragsteller von Volks- und Bürgerbegehren eine begrenzte Anzahl an Plakaten sechs Wochen vor Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren und Volks- und Bürgerentscheiden anbringen. (Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 10 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)

Beschluss 2: Eine Begrenzung der Plakate in Zusmarshausen sowie in den Ortsteilen soll jeweils nach Einwohnerzahlen erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 2 / Nein 18 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)

Beschluss 3: Für Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden gilt folgendes:

In den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut, Steinekirch, Streitheim, Vallried, Wörleschwang und Wollbach dürfen politische Parteien und Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Antragsteller von Volks- und Bürgerbegehren maximal 4 Plakate sechs Wochen vor Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren und Volks- und Bürgerentscheiden anbringen. In Zusmarshausen dürfen politische Parteien und Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Antragsteller von Volks- und Bürgerbegehren maximal 10 Plakate sechs Wochen vor Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren und Volks- und Bürgerentscheiden anbringen. (Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 7)

Beschluss 4: Dem Neuerlass der Plakatierungsverordnung in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung wird zugestimmt. Die Verordnung tritt am 01.04.2024 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekanntzumachen. Die Verordnung wird als Anlage 6 dem Protokoll beigefügt und ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. (Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 2)