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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 21/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Nächster Zahlungstermin für vierteljährliche Vorauszahlungen am 10. Juni 2026

Als letztes Bundesland hat auch Bayern den Versand von Zahlungserinnerungen eingestellt.

Die Bayerische Steuerverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die festgesetzten Steuervorauszahlungen termingerecht zu entrichten. Die Höhe sowie der Zahlungszeitpunkt können aus dem letzten Einkommensteuerbescheid entnommen werden.

Für eine bequeme und sichere Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen empfiehlt das Finanzamt Augsburg-Land die Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter „Formulare / Steuerzahlung / Zahlung im SEPA-Lastschrifteinzugs-verfahren“. Sie können das ausgefüllte Formular digital über ELSTER (als Anhang zu „Sonstige Nachricht“) oder in Papierform übermitteln.