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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 24/2023
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 66. Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.05.2023

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 06.06.2023 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Bebauungsplan Nr. 60 "Am Kreuzle, Steinekirch" - Aufstellungsbeschluss

Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Der räumliche Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 36.240 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abbildung: Übersichtslageplan zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen. (Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)

Bebauungsplan Nr. 60 "Am Kreuzle, Steinekirch" - Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes

Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 (Anlagenkonvolut 3) mit der Maßgabe, dass Satteldächer und versetzte Pultdächer von 0 bis 45 Grad zulässig sind, dass auch in Doppelhäusern je zwei Wohneinheiten zulässig sind und dass Kunstrasen nicht zugelassen wird. Das frühzeitige Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mindestens für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. (Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)

19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Kreuzle, Steinekirch" - Aufstellungsbeschluss

Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“. Der räumliche Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 38.000 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abbildung: Übersichtslageplan zum räumlichen Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen

(Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)

19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Kreuzle, Steinekirch" - Billigung und Frühzeitige Beteiligung §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes

Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 (Anlagenkonvolut 5) mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse in die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung eingearbeitet werden. Das frühzeitige Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

Der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mindestens für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. (Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)

Bebauungsplan Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach, 3. Änderung - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen in der Zusammenstellung/Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult gemäß den eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 3)

Hinweis: Die Einzelbeschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind unter www.zusmarshausen.de zu finden

19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Kreuzle, Steinekirch" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ in der Fassung vom 02.05.2023 zu (Anlagenkonvolut 8).

Die Verwaltung wird beauftragt, die heutige Fassung des Bebauungsplanes samt sämtlicher Anlagen ordnungsgemäß erneut auszulegen.

Es werden nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen.

Es wird verkürzt ausgelegt. Die Auslegungszeit beträgt 14 Tage. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 3)

Ausbau Holderweg - Ausführungsplanung

Beschluss 1: Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Erschließungsanlage Holderweg ohne Fußwegverbindung zur Frühlingstraße, ohne Gehweg, mit einem kleiner dimensionierten Wendehammer und einer Engstelle hergestellt wird und diesbezüglich von den planerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „An der Frühlingstraße“ zurückbleibt. (Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)

Beschluss 2: Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Planung und dem geplanten Ausbau 2023 zu. (Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0)

Schöffenwahl - Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt den vorliegenden Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)