Die Friedhofsunterhaltsgebühren werden am 01. Juli zur Zahlung fällig.
Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Friedhofsunterhaltsgebühren termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.