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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeit der Friedhofsunterhaltsgebühr

Die Friedhofsunterhaltsgebühren werden am 01. Juli zur Zahlung fällig.

Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein

SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.

Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Friedhofsunterhaltsgebühren termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.