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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hochwasserkatastrophe: Gemeinsame Spendenaktion

Bäche, die zu Sturzfluten wurden, vollgelaufene Keller und Wohnungen, überschwemmte Grundstücke, Evakuierungen und verzweifelte Menschen, die versuchten ihr Hab und Gut vor den Wassermassen zu schützen – solch dramatische Bilder kannten wir in unserer Region bisher nur aus den Medien. Leider wurde dies Anfang Juni auch bei uns zur bitteren Realität.

Was für viele Anlieger besonders bitter ist: die Anwesen an der Zusam sind in der Regel nicht versicherbar.

Um all den vom Hochwasser Betroffenen schnell und unkompliziert helfen zu können, haben die Bürgermeister der Gemeinde Altenmünster und der Marktgemeinden Dinkelscherben und Zusmarshausen sich dazu entschlossen, je 50.000,- € bereitzustellt. Auch privat hat bereits jeder der drei Bürgermeister eine Spende in Höhe von 1.000,-- € gemacht.

Wenn auch Sie die Betroffenen unterstützen möchten, können Sie Ihre Spende auf folgende Spenden-Konten der jeweiligen Kommune überweisen:

Betroffene in Altenmünster:

Raiba Augburger-Land West eG DE07 7206 9274 0002 5002 99

Betroffene in Dinkelscherben:

Sparkasse Schwaben-Bodensee DE88 7315 0000 0380 2502 33

Raiba Augsburger-Land West eG DE12 7206 9274 0003 2041 38

Bankhaus Hafner DE33 7203 0227 2010 2350 06

PayPal Empfänger: kasse@dinkelscherben.de

Betroffene in Zusmarshausen:

Sparkasse Schwaben-Bodensee DE07 7315 0000 0000 1004 46

Verwendungszweck: Spende Hochwasser

Gerne erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie das einfach im Verwendungszweck mit der Angabe Ihres Namen und Ihrer Anschrift an. Das Finanzamt benötigt Spendenbescheinigungen erst ab einer Höhe von 300,-- €. Unter 300,-- € genügt der Kontoauszug.

Zum Abruf der Mittel finden vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger ein Formblatt unter den jeweiligen Internetseiten (www.altenmuenster.de, www.dinkelscherben.info oder www.zusmarshausen.de) oder in den Rathäusern.

Je Schadensfall ist eine Auszahlung von max. 2.500,-- € geplant. Der Antrag muss bis zum 30.07.2024 im Rathaus Zusmarshausen vorliegen.