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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 25/2025
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 113. Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.03.2025

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 27.05.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Plan-Entwurf zum Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung für Grundschulkinder zu. Das Büro Hirner und Riehl erhält somit die Freigabe auf dieser Grundlage die Vorplanung fertig zu stellen, sowie die Entwurfsplanung und die dazugehörige Kostenberechnung erstellen. Die Entwurfsplanung inkl. der Kostenberechnung wird dem Marktgemeinderat erneut vorgestellt. Des Weiteren erhalten die beauftragten Fachplaner die Freigabe auf Grundlage des Plan-Entwurfes die Fachplanungen zu beginnen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 2)

Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" des Regionalplans der Region Augsburg - Stellungnahme

Beschluss 1:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

Zu Suchraumgebiet 81 - Der Marktgemeinderat stimmt der Herausnahme des Suchraumes 81 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)

Beschluss 2:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

„Vorrang Suchraumgebiet 89 – jetzt VRW 15“

Der Marktgemeinderat stimmt der Reduzierung des Suchraumgebietes 89, wie im Tekturplan als VRW 15 vorgeschlagen, mit der Maßgabe zu, dass der Sporn im Osten entfällt, um die Wohnbebauungen von Wollbach und Vallried zu schützen.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 2)

Beschluss 3:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

„Vorrang Suchraumgebiet 93 – jetzt VRW 16, 17, 18“

Der Marktgemeinderat stimmt der im Tekturplan vorgeschlagenen Vorrangfläche 16 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 7)

Das bedeutet, dass die VRW 16 weiter als Vorranggebiet ausgewiesen werden soll.

Beschluss 4:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

„Vorrang Suchraumgebiet 93 – jetzt VRW 16, 17, 18“

Der Marktgemeinderat stimmt der im Tekturplan vorgeschlagenen Vorrangfläche 17 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 2 / Nein 14)

Somit ist der Antrag abgelehnt.

Das bedeutet, dass die VRW 17 auf der Gemarkung Zusmarshausen aufgegeben werden soll.

Beschluss 5:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

„Vorrang Suchraumgebiet 93 – jetzt VRW 16, 17, 18“

Der Marktgemeinderat stimmt der im Tekturplan vorgeschlagenen Vorrangfläche 18 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 6 / Nein 10)

Somit ist der Antrag abgelehnt.

Das bedeutet, dass die VRW 18 aufgegeben werden soll.

Beschluss 6:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

„Vorrang Suchraumgebiet 94

Der Marktgemeinderat stimmt der Herausnahme des Suchraumes 94 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)

Beschluss 7:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

„Vorrang Suchraumgebiet 85

Der Marktgemeinderat stimmt der Herausnahme des Suchraumes 85 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)

Beschluss 8:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

VRW 12

Der Marktgemeinderat stimmt der im Tekturplan vorgeschlagenen Vorrangfläche VRW 12 zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 6 / Nein 10)

Somit ist der Antrag abgelehnt.

Das bedeutet, dass die VRW 12 auf der Gemarkung Zusmarshausen aufgegeben werden soll.

Beschluss 9:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

Der Markt Zusmarshausen beantragt, die VRW 19 aus naturschutzfachlicher Begründung und der insgesamt nicht zwingenden Notwendigkeit einer Ausweisung zur Erfüllung des gesetzlich geforderten Flächenbeitragswerts nicht weiterzuverfolgen.

(Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 6)

Das bedeutet, dass die VRW 19 aufgegeben werden soll.

Beschluss 10:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

Zum Antrag Korporationswald Wörleschwang:

Aufgrund eines Antrages der Grundstückseigentümer beantragt der Markt Zusmarshausen die zusätzliche Aufnahme einer Fläche als Vorranggebiet in den Regionalplan Augsburg 09. Die beantragte Fläche befindet sich im Osten von Wörleschwang und südlich von Reutern. Bei der Ausweisung des zusätzlichen Vorranggebietes in den Regionalplan Augsburg 09 sollen Abstände zu den nächsten Wohnbebauungen in Wörleschwang und Reutern von mindestens 1.000 m eingehalten werden.

(Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 1)

Das bedeutet, dass die beantragte Fläche hereingenommen werden soll.

Beschluss 11:

Zur Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ mit Stand vom 13.11.2024 beschließt der Marktgemeinderat Zusmarshausen folgende Stellungnahme:

Zu VRW 19 – Hereinnahme

Der Marktgemeinderat beantragt die Hereinnahme eines Vorranggebietes im westlichen Bereich der bisher ausgewiesenen VRW 19, sodass ein geplantes Vorhaben mit 3 WKA ermöglicht werden kann. Dabei darf die Weiterentwicklung der Bahntrasse Ulm-Augsburg nicht gefährdet werden. Der Abstand zur Wohnbebauung von mind. 1000 m muss gewährleistet sein.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 2)

Das bedeutet, dass die beantragte Fläche hereingenommen werden soll.

Antwort an Expansionsmanagerin REWE Süd

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem Antwortschreiben vom 07.03.2025 an Frau R...... REWE Süd, zu. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 1)