Titel Logo
Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit der Friedhofsunterhaltsgebühr

Die Friedhofsunterhaltsgebühren werden am 01. Juli 2026 zur Zahlung fällig.

Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.

Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Friedhofsunterhaltsgebühren termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.